Betreff
Beratung und Beschlussfassung der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Fiefbergen vom 29.11.2012
Vorlage
FIEFB/BV/037/2020
Aktenzeichen
II.930.10.06
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Fiefbergen hat auf ihrer Sitzung am 13.06.2017 (FIEFB/GV/02/2017) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 -31.12.2020 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,42 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche beschlossen.

 

Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 vorgelegt. Nach dieser Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 0,39 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

 

Die Herabsetzung der Niederschlagswassergebühr ergibt sich aus der Absenkung des Zinssatzes der kalkulatorischen Verzinsung. Bislang wurde das Anlagekapital mit einem Zinssatz von 1% verzinst. Dieser Zinssatz scheint im Hinblick darauf, dass eine Fremdfinanzierung durch Darlehen nicht gegeben ist, nicht mehr marktüblich zu sein. Der kalkulatorische Zins sollte sich daher an dem Guthabenzins orientieren, der auf dem Markt – wenn überhaupt- zu bekommen ist. In der vorliegenden Kalkulation erfolgt eine Verzinsung des Anlagekapitals mit 0,3%.

 

Die letzte Kalkulation sah noch einen Verlustausgleich der Vorjahre von 3.649,13 € vor. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird dieser Verlust zum 31.12.2020 ausgeglichen sein. Insofern berücksichtigt die neue Kalkulation keinen neuerlichen Verlustvortrag mehr.

 

Im Ergebnis führen diese Umstände zu einer Absenkung der Niederschlagswassergebühr von 3 Cent je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

 

Die beigefügte 2. Änderungssatzung berücksichtigt diese Änderung entsprechend.

 

Zum Satzungstext an sich ist zu berichten, dass die bisherige Eingangsformel nicht mehr den Anforderungen, die aufgrund neuerer Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes an das Zitiergebot aus § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVWG) gestellt werden, entspricht.

Danach müssen Satzungen ganz genau die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzungen berechtigen. Die Rechtsprechung verlangt eine absatz- und satzgenaue Bezeichnung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,39 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

Der beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Fiefbergen vom 29.11.2012 wird zugestimmt.