Sachverhalt:
Bisher wurde die Entleerung der Müllbehälter durch privatrechtlichen
Vertrag geregelt. Diese privatrechtliche Leistung wird der Gemeinde nun nicht
mehr angeboten, so dass eine Lösung gefunden werden musste. Hierzu wurde ab Mai
zunächst befristet eine geringfügig Beschäftigte eingestellt. Um dies dauerhaft
weiterführen zu können, wird vorgeschlagen, eine entsprechende Stelle im
Stellenplan einzurichten. Das Stellenkontingent beläuft sich auf 0,05. Die
Vergütung erfolgt nach EG 1 TVöD.
Beschlussvorschlag: Die
Gemeindevertretung beschließt, für die Entleerung der Müllbehälter eine
Stelle für eine*n geringfügig Beschäftigte*n einzurichten. Der Stellenplan ist
entsprechend anzupassen. Der bisher befristet beschäftigten Kraft soll die
Stelle angeboten werden.