Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50"
hier: Abwägung und Entwurfs-und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/505/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26.09.2018. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.09.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sollte dann beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Abwägungsvorschläge

1 Planzeichnung

1 Begründung mit Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen und zeitgleich im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.