Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 1.000,-- €) |
Deckung |
1300.55000 |
Haltung von Fahrzeugen (Feuerwehr) |
4.351,59
€ |
Erhöhter
Reparaturbedarf bei dem Fahrzeug LF 8/6 |
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1300.56200 |
Aus- und Fortbildung (Feuerwehr) |
4.534,63
€ |
Kosten
für die Ausbildung der neuen Ausstattung im Rahmen der techn. Hilfe-leistung |
Mehreinnahmen Gewerbesteuer HHST 9000.00300 |
1300.64000 |
Versicherungen (Feuerwehr) |
142,26
€ |
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1300.65200 |
Telekommunikationsentgelte (Feuerwehr) |
1.210,71
€ |
Kosten für Telefonbuch-einträge |
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2000.67240 |
Schulkostenbeiträge an Gesamt/Gemeinschaftsschulen |
1.095,37
€ |
Erhöhte Schülerzahlen und Erhöhung des
Schulkosten-beiträge |
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4602.52000 |
Geräte und Ausstattung (Familienzentrum) |
1.554,32
€ |
Außerplanmäßige Lieferung von LED-Leuchten und
Gebäudebeschriftung |
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7911.57010 |
Aufwendungen für Weihnachtsmarkt |
5.164,50
€ |
Erhöhte Kosten aus 2018 in 2019 gebucht, Mehrkosten
für WC Container |
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8110.71300 |
Verbandumlage Breitbandzweckverband Probstei |
800,00
€ |
Beschluss der Verbands-versammlung des BZP vom
09.12.2019 |
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9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
16.405,75 € |
korrespondierend mit höheren Einnahmen aus
Gewerbesteuer (HHST 9000.00300) |
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9000.83210 |
Amtsumlage für Personalkosten |
4.151,15
€ |
Amtsausschussbeschluss nach Beschlussfassung in
der Gemeindevertretung |
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9000.83220 |
Amtsumlage für Sachkosten |
2.283,90
€ |
Amtsausschussbeschluss nach Beschlussfassung in
der Gemeindevertretung |
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4601.98300 |
Investitionszuschuss an Schulverband Probstei |
1.758,15
€ |
Höhere Umbaukosten der OGTS-Mensa |
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6300.93500 |
Erwerb bewegliches Vermögen (Straßen) |
475,56
€ |
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6300.96000 |
Herstellung
Rotpflaster auf Gehwegen |
13.122,04 € |
Erhöhte Kosten Gehweg-sanierung der Georg-Thorn-Straße |
Höhere Zuführung vom Verwaltungs-haushalt HHST
9000.30000 |
7911.93500 |
Erwerb von Verkaufsständen |
180,08
€ |
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Gesamtsumme
: |
57.230,01 € |
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Es sei insoweit auch Bezug genommen auf Blatt 9 der vorliegenden
Jahresrechnung 2019.
Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 9000.81000, und 6300.96000 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus der Veranlagung der Gewerbesteuerumlage und aus der Herstellung von Rotpflaster aus Gehwegen resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 29.527,79 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung). Dies belegt auch das vorliegende Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2019 (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/499/2020).
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2019 mit einem Gesamtbetrag von 29.527,79 EUR zu genehmigen.