Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
6.945.171,50 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
6.945.171,50 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
7.045.000,00 € |
6.698.468,35 € |
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Soll-Ausgaben: |
7.045.000,00 € |
6.698.468,35 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
376.800,00
€ |
246.703,15 € |
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Soll-Ausgaben: |
376.800,00
€ |
246.703,15
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung für den allgemeinen Haushalt in Höhe von insgesamt 169.019,63 EUR, die sich wie folgt
errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 511.188,43 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.529.354,00
€.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 15.029,15 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 10
der Jahresrechnung 2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss zur Prüfung
der Jahresrechnung:
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 18
Amtsordnung (AO) i.V.m. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung
(GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in
Höhe von insgesamt 15.029,15 € gem. § 82
Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den Amtsausschuss:
Gem. § 18 AO i.V.m. § 94 Abs. 3 GO beschließt
der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 15.029,15
€ werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt