hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Aufgrund der attraktiven Lage der
Strandstraße direkt an der Promenade und der Kieler Förde in der Gemeinde Laboe
erfährt diese derzeit eine rege Bautätigkeit. So ist derzeit die Entwicklung zu
beobachten, dass kleinere Gebäude abgerissen und durch größer dimensionierte
Gebäude, sofern diese sich nach § 34 BauGB nach Art und Maß der umliegenden
Bebauung einfügen, ersetzt werden.
Folgende wesentliche Inhalte bzw. Punkte
werden als Planungsziel durch die Gemeinde Laboe verfolgt und sind in der
weiteren Planung zu prüfen, beraten, planen und entsprechend festzusetzen:
Für den Bereich der Strandstraße und der
Friedrichstraße soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
planungsrechtliche Sicherheit gewährleistet werden. Dabei soll eine Ausnutzung
der Grundstücke zugelassen werden, die eine modernen Ansprüchen genügende
Wohnbebauung ermöglicht. Gleichzeitig soll die bestehende Qualität erhalten
werden und für die noch mögliche Entwicklung eine ortsbild- und
landschaftsverträgliche Bebauungsdichte festgelegt werden, damit das
ortsbildprägende Straßenbild nicht durch eine Fehlentwicklung zerstört wird.
Weiterhin besteht aufgrund der Möglichkeit der Nachverdichtung die
Notwendigkeit der Neuregelung des ruhenden privaten Verkehrs sowohl im
öffentlichen Straßenraum als auch auf den privaten Grundstücksflächen.
Aufgrund der bestehenden Nutzung sind durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes keine negativen Auswirkungen auf die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie auf die Umwelt- und Naturbelange
zu erwarten.
Das
Planverfahren soll nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der
Innenentwicklung durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht
sind damit nicht erforderlich. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügtem
Übersichtsplan zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis:
- Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 für das Gebiet „nordwestlich der Strandstraße (Haus-Nr. 13 – 23), südöstlich der Strandstraße (Haus-Nr. 12a – 56) und südöstlich der Friedrichstraße (Haus-Nr. 6 – 44)“.
Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 47 wird das Büro B2K, Kiel, beauftragt.