Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 für das Gebiet "nordwestlich der Strandstraße (Haus-Nr. 13 -23), südöstlich der Strandstraße (Haus-Nr. 12a - 56) und südöstlich der Friedrichstraße (Haus-Nr. 6 - 44)
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/385/2020
Aktenzeichen
III.2.1/11-B47
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der attraktiven Lage der Strandstraße direkt an der Promenade und der Kieler Förde in der Gemeinde Laboe erfährt diese derzeit eine rege Bautätigkeit. So ist derzeit die Entwicklung zu beobachten, dass kleinere Gebäude abgerissen und durch größer dimensionierte Gebäude, sofern diese sich nach § 34 BauGB nach Art und Maß der umliegenden Bebauung einfügen, ersetzt werden.

 

Folgende wesentliche Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch die Gemeinde Laboe verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen, beraten, planen und entsprechend festzusetzen:

 

Für den Bereich der Strandstraße und der Friedrichstraße soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtliche Sicherheit gewährleistet werden. Dabei soll eine Ausnutzung der Grundstücke zugelassen werden, die eine modernen Ansprüchen genügende Wohnbebauung ermöglicht. Gleichzeitig soll die bestehende Qualität erhalten werden und für die noch mögliche Entwicklung eine ortsbild- und landschaftsverträgliche Bebauungsdichte festgelegt werden, damit das ortsbildprägende Straßenbild nicht durch eine Fehlentwicklung zerstört wird. Weiterhin besteht aufgrund der Möglichkeit der Nachverdichtung die Notwendigkeit der Neuregelung des ruhenden privaten Verkehrs sowohl im öffentlichen Straßenraum als auch auf den privaten Grundstücksflächen.

 

Aufgrund der bestehenden Nutzung sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine negativen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie auf die Umwelt- und Naturbelange zu erwarten.

 

Das Planverfahren soll nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind damit nicht erforderlich. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich ist dem beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Übersichtsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 für das Gebiet „nordwestlich der Strandstraße (Haus-Nr. 13 – 23), südöstlich der Strandstraße (Haus-Nr. 12a – 56) und südöstlich der Friedrichstraße (Haus-Nr. 6 – 44)“.

Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 47 wird das Büro B2K, Kiel, beauftragt.