Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
268.318,97 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
268.318,97 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
243.400,00 € |
230.736,92 € |
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Soll-Ausgaben: |
243.400,00 € |
230.736,92 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
37.900,00
€ |
37.582,05
€ |
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Soll-Ausgaben: |
37.900,00
€ |
37.582,05
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 7.564,54 EUR, die sich wie
folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 55.852,55 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 10.000,00
€.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.513,86 €. Eine Übersichtsliste
mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung
2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.513,86 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.513,86 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt