Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde der Bühnenwagen an
Vereine und Verbände sowie an Veranstalter verliehen. Mit der Zeit wurde auch
immer mehr anderes gemeindeeigenes Equipment über den Bauhof ausgeliehen. Zu
dem am häufigsten ausgeliehenen Veranstaltungsequipment gehören z.B. der
Tische-Bänke Hänger mit 18 Biertischgarnituren und Kabelbrücken, Holzbuden,
Mülltonnen (blau), Stehtische, Bühnenwagen, Bühnenelemente. An Veranstalter
werden zudem vermehrt Stromverteilerkästen, Wasserverteiler und die
Abwasserhebeanlage verliehen.
Der Ablauf des Verleihs ist in der Regel folgender:
Ein Veranstalter oder ein Verein fragt das
Equipment bei der Kulturabteilung an. Diese prüft die Verfügbarkeit und gibt
die Bestellung an den Bauhof weiter. Mitarbeiter des Bauhofes stellen das
georderte Material zusammen und liefern es zum Veranstaltungsort. Nach der
Veranstaltung holt der Bauhof das Equipment ab und lagert es wieder ein.
Holzbuden, Pavillons, Strom- und/oder
Wasseranlagen, werden zudem auch durch den Bauhof aufgebaut. Auch
Straßenbeschilderungen werden nach Verkehrsanordnung durch den Bauhof
umgesetzt.
Eine Prüfung des Equipments durch den Bauhof vor
und nach dem entleihen ist aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht
möglich. Wird festgestellt, dass Equipment beschädigt ist, geht dieses in der
Regel zu Lasten der Gemeinde, da der Verursacher nicht mehr nachweisbar ist.
Durch die hohe Abnutzung ergeben sich höhere Kosten für Reparaturen oder
Neubeschaffung.
Der Aufwand für das Zusammenstellen, Bereitstellen,
Liefern und Einlagern hat im Laufe der vergangenen Jahre stark zugenommen. Die
aufgewendete Arbeitszeit für diese Leistungen fehlt dem Bauhof in anderen
Bereichen.
Laut Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom
25.06.2004 wurden Regeln zum Verleih des Bühnenwagens erlassen. Der Erlass
durch den Bürgermeister liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Für den
Verleih von weiterem gemeindeeigenem Equipment wurden bisher keine Regelungen
festgelegt.
Es sollte für die Zukunft eine einheitliche Regelung getroffen werden, welches Equipment zu welchen Konditionen an wen verliehen wird.
Anlagenverzeichnis:
Überlassungsregeln für den Bühnenwagen (laut
WA-Beschluss vom 25.06.2004)
Übersicht Equipment-Verleih 2016 - 2019
Beschlussvorschlag:
Es werden nur noch Bühnenwagen und
Tische-Bänke-Hänger verliehen. Anderes Equipment der Gemeinde wird nur in
Ausnahmefällen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese Ausnahmefälle bedeuten
z.B. Jubiläen, Traditionsveranstaltungen und sind durch den Bürgermeister zu
bewilligen.
Handelt es sich um eine gewerbliche Veranstaltung
mit Gewinnerwartung, wird der Bühnenwagen und der Tische-Bänke-Hänger nur gegen
Leihgebühr verliehen.
Für Veranstaltungen ohne Gewinnerwartung (z.B.
gemeinnützige Vereine) wird der Bühnenwagen sowie der Tische-Bänke-Hänger
kostenfrei verliehen.
Der Bühnenwagen wird durch den Bauhof angeliefert
und abgeholt. Der Tische-Bänke-Hänger muss im Bauhof abgeholt und auch dahin
zurückgebracht werden.