Betreff
Verleih von Materialen an bzw. Unterstützung von gewerblichen Veranstaltern touristischer Veranstaltungen
Vorlage
SCHÖN/BV/465/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren wurde der Bühnenwagen an Vereine und Verbände sowie an Veranstalter verliehen. Mit der Zeit wurde auch immer mehr anderes gemeindeeigenes Equipment über den Bauhof ausgeliehen. Zu dem am häufigsten ausgeliehenen Veranstaltungsequipment gehören z.B. der Tische-Bänke Hänger mit 18 Biertischgarnituren und Kabelbrücken, Holzbuden, Mülltonnen (blau), Stehtische, Bühnenwagen, Bühnenelemente. An Veranstalter werden zudem vermehrt Stromverteilerkästen, Wasserverteiler und die Abwasserhebeanlage verliehen.

Der Ablauf des Verleihs ist in der Regel folgender:

Ein Veranstalter oder ein Verein fragt das Equipment bei der Kulturabteilung an. Diese prüft die Verfügbarkeit und gibt die Bestellung an den Bauhof weiter. Mitarbeiter des Bauhofes stellen das georderte Material zusammen und liefern es zum Veranstaltungsort. Nach der Veranstaltung holt der Bauhof das Equipment ab und lagert es wieder ein.

Holzbuden, Pavillons, Strom- und/oder Wasseranlagen, werden zudem auch durch den Bauhof aufgebaut. Auch Straßenbeschilderungen werden nach Verkehrsanordnung durch den Bauhof umgesetzt.

Eine Prüfung des Equipments durch den Bauhof vor und nach dem entleihen ist aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht möglich. Wird festgestellt, dass Equipment beschädigt ist, geht dieses in der Regel zu Lasten der Gemeinde, da der Verursacher nicht mehr nachweisbar ist. Durch die hohe Abnutzung ergeben sich höhere Kosten für Reparaturen oder Neubeschaffung.

Der Aufwand für das Zusammenstellen, Bereitstellen, Liefern und Einlagern hat im Laufe der vergangenen Jahre stark zugenommen. Die aufgewendete Arbeitszeit für diese Leistungen fehlt dem Bauhof in anderen Bereichen.

Laut Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 25.06.2004 wurden Regeln zum Verleih des Bühnenwagens erlassen. Der Erlass durch den Bürgermeister liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Für den Verleih von weiterem gemeindeeigenem Equipment wurden bisher keine Regelungen festgelegt.

Es sollte für die Zukunft eine einheitliche Regelung getroffen werden, welches Equipment zu welchen Konditionen an wen verliehen wird.


Anlagenverzeichnis:

 

Überlassungsregeln für den Bühnenwagen (laut WA-Beschluss vom 25.06.2004)

Übersicht Equipment-Verleih 2016 - 2019


Beschlussvorschlag:

 

Es werden nur noch Bühnenwagen und Tische-Bänke-Hänger verliehen. Anderes Equipment der Gemeinde wird nur in Ausnahmefällen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese Ausnahmefälle bedeuten z.B. Jubiläen, Traditionsveranstaltungen und sind durch den Bürgermeister zu bewilligen.

Handelt es sich um eine gewerbliche Veranstaltung mit Gewinnerwartung, wird der Bühnenwagen und der Tische-Bänke-Hänger nur gegen Leihgebühr verliehen.

Für Veranstaltungen ohne Gewinnerwartung (z.B. gemeinnützige Vereine) wird der Bühnenwagen sowie der Tische-Bänke-Hänger kostenfrei verliehen.

Der Bühnenwagen wird durch den Bauhof angeliefert und abgeholt. Der Tische-Bänke-Hänger muss im Bauhof abgeholt und auch dahin zurückgebracht werden.