Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der
Gemeinde Krokau mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 525.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 10.300 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern im
Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A,
390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze würden
sich demnach um jeweils 10 Prozentpunkte erhöhen. Die Landesempfehlungen liegen
bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer = 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
UAB 1300: Feuerwehr
Die Gesamtsumme der Umlage des Zweckverbandes
„Am Sandberg“ bleibt im Haushaltsjahr 2020 nahezu unverändert. Aufgrund der
unterschiedlichen Entwicklung der Finanzkraftzahlen der Verbandsgemeinden
verschieben sich aber die Umlageverpflichtungen untereinander. Für die Gemeinde
Krokau sinkt die Verbandsumlage um 1.400 € auf 35.400 €.
UAB 2000: Schulen:
Der Haushaltsentwurf 2019 beinhaltet
Gesamtaufwendungen für Schulen in Höhe von 98.700 €. Diese steigen im Vergleich
zum Vorjahr um 2.500 €. Deutliche Mehrausgaben entstehen insbesondere bei der
Schulverbandsumlage für den Schulverband Probstei.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Nach jetzigen Erkenntnissen kann der
Vorjahresansatz von 70.000 € unverändert bestehen bleiben. Die möglichen
Auswirkungen der kommenden KiTa-Reform zum 01.08.2020 sind aber noch
weitestgehend unberücksichtigt geblieben.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Nicht zuletzt aufgrund deutlicher
Einwohnerzugänge werden die Schlüsselzuweisungen weiter ansteigen. In der
Gesamtheit weist der Unterabschnitt 9000 einen Überschuss von 244.100 € aus.
Dieser liegt damit um 8.500 € über dem Vorjahresergebnis, wobei die angedachten
Hebesatzerhöhungen der Realsteuern um 10 Prozentpunkte bereits hier
eingerechnet sind.
Wie in den Jahren zuvor auch reichen die
laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nichts aus um die laufenden
Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist planerisch nur durch eine
Zuführung aus dem Vermögenshaushalt – und somit aus Mitteln der allgemeinen
Rücklage – in Höhe von 5.000 € möglich.
Eine moderate Steuererhöhung erscheint daher
erforderlich zu sein.
Beschlussvorschlag für den
Finanzauschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.