Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Fahren über die Entschädigung der in der Gemeinde Fahren tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Vorlage
FAHRE/BV/038/2019
Aktenzeichen
013.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Laut Entschädigungssatzung wird nach § 9, Abs. 1 dem/der Gemeindewehrführer/in der Höchstsatz nach entsprechender Verordnung gewährt.

Für den/die Gerätewart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 25,00 € mtl. / 300,00 € jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der Höchstsatz 40,00 € mtl. / 480,00 € jährlich.

Es wird empfohlen, in die Änderungssatzung nicht den vorgenannten Betrag aufzunehmen, sondern die Formulierung „in Höhe des Höchstsatzes“ zu verwenden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung würde zukünftig automatisch angepasst werden, wenn sich der Fuhrpark verändert oder die gesetzlich geregelten Höchstbeträge geändert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Fahren über die Entschädigung der in der Gemeinde Fahren tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung).

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Fahren über die Entschädigung der in der Gemeinde Fahren tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.