Laut
Entschädigungssatzung wird nach § 9, Abs. 1 dem/der Gemeindewehrführer/in der
Höchstsatz nach entsprechender Verordnung gewährt.
Für den/die
Gerätewart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 25,00 € mtl. / 300,00
€ jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der
Höchstsatz 40,00 € mtl. / 480,00 € jährlich.
Es wird empfohlen, in die Änderungssatzung nicht den vorgenannten Betrag aufzunehmen, sondern die Formulierung „in Höhe des Höchstsatzes“ zu verwenden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung würde zukünftig automatisch angepasst werden, wenn sich der Fuhrpark verändert oder die gesetzlich geregelten Höchstbeträge geändert werden.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung der
Gemeinde Fahren über die Entschädigung der in
der Gemeinde Fahren tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich
tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung).