Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Brodersdorf
Vorlage
BRODE/BV/034/2019
Aktenzeichen
II.910.02.04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Brodersdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 548.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 36.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert dargestellt und betragen 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Diese würden sich im Vergleich zum Vorjahr jeweils um 20 Prozentpunkte erhöhen.

Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A= 380%, Grundsteuer B = 425 % und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000:Schulen

Der Unterabschnitt 2000 weist Gesamtaufwendungen in Höhe von 87.600 € aus. Bis auf 1.000 € liegen sie damit auf dem Niveau des Vorjahres.

 

UAB 4640: Kindergärten

Die Aufwendungen für den UAB 4640 belaufen sich auf insgesamt 54.000 und bewegen sich demnach mit 4.000 € über dem Vorjahresansatz. Dieses entspricht in etwa den prognostizierten Auswirkungen der kommenden KiTa-Reform zum 01.08.2020. Die genauen Berechnungen bleiben abzuwarten.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen

Aufgrund der weiterhin sehr guten Wirtschaftssituation steigen die Einnahmen der Gemeinde Brodersdorf aus Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen weiter an. Unter Berücksichtigung steigender Umlageverpflichtungen weist der Unterabschnitt 9000 unterm Strich einen Überschuss von 249.100 € aus. Dieser liegt erfreulicherweise um 27.100 € über dem Vorjahresansatz. Hiervon entfallen 5.700 € auf die geplanten Steuererhöhungen.

In der Gesamtbetrachtung weist der Verwaltungshaushalt einen freien Finanzspielraum von 33.100 € aus.

Im Vermögenshaushalt sind 6.500 € für laufenden Erneuerungs- bzw. Ergänzungsbedarf der Feuerwehr vorgesehen.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 04.12.2019 intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf befasst. Die dortige Beschlusslage ist bereits berücksichtigt worden.

 

 

 


 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.