Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Wisch
Vorlage
WISCH/BV/035/2019
Aktenzeichen
II.910.02.21
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Wisch mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.303.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 93.900 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 220 % für die Grundsteuer A, 240 % für die Grundsteuer B sowie 280 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A = 380%, bei der Grundsteuer B = 425% und bei der Gewerbesteuersteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für den UAB 2000 belaufen sich auf 142.600 € und orientieren sich an den Ansätzen aus dem Nachtragshaushalt 2019.

Die Schulverbandsumlage des Schulverbandes steigt in der Gesamtsumme merklich an, jedoch bleibt der Anteil, den die Gemeinde Wisch zu zahlen hat, aufgrund von geringeren Schülerzahlen nahezu konstant.

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2020 von 110.000 € (+ 15.000 € zum Vorjahr) basiert auf die gegenwärtige Haushaltssituation und den Prognosen zur kommenden KiTa-Reform.

 

UAB 6100: Ortsplanung

Für die B-Pläne 3 und 5 sind bereits im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 60.300 € bereitgestellt worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen stehen noch Schlusszahlungen für den Planer und der Landschaftsarchitektin in Höhe von 27.000 € aus. Diese Summe ist unter der Haushaltsstelle 6100.65000 veranschlagt.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Der Unterabschnitt 9000 weist in der Gesamtsumme einen Überschuss von 502.900 € aus. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2019 eine leichte Verschlechterung von 6.200 €. Das liegt hauptsächlich an den deutlich gestiegenen Umlageverpflichtungen für die Kreis- und Amtsumlage aufgrund der erhöhten Steuerkraft des Vorjahres.

 

Wie bereits im Vorjahr weist der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Haushaltsausgleich ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt von 38.000 € planerisch erforderlich.

 

Im Vermögenshaushalt sind investive Maßnahmen in einer Größenordnung von 55.900 € veranschlagt worden.

Eine Einzelübersicht kann der Seite 18 des Haushaltsentwurfs entnommen werden.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf