Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der
Gemeinde Wisch mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.303.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 93.900 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im
Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 220 % für die Grundsteuer A,
240 % für die Grundsteuer B sowie 280 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze
werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen
bei der Grundsteuer A = 380%, bei der Grundsteuer B = 425% und bei der
Gewerbesteuersteuer = 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen für den UAB 2000
belaufen sich auf 142.600 € und orientieren sich an den Ansätzen aus dem
Nachtragshaushalt 2019.
Die Schulverbandsumlage des Schulverbandes
steigt in der Gesamtsumme merklich an, jedoch bleibt der Anteil, den die
Gemeinde Wisch zu zahlen hat, aufgrund von geringeren Schülerzahlen nahezu
konstant.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr
2020 von 110.000 € (+ 15.000 € zum Vorjahr) basiert auf die gegenwärtige
Haushaltssituation und den Prognosen zur kommenden KiTa-Reform.
UAB 6100: Ortsplanung
Für die B-Pläne 3 und 5 sind bereits im
Haushaltsjahr 2019 insgesamt 60.300 € bereitgestellt worden. Nach derzeitigen
Erkenntnissen stehen noch Schlusszahlungen für den Planer und der
Landschaftsarchitektin in Höhe von 27.000 € aus. Diese Summe ist unter der
Haushaltsstelle 6100.65000 veranschlagt.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Der Unterabschnitt 9000 weist in der
Gesamtsumme einen Überschuss von 502.900 € aus. Im Vergleich zum
Nachtragshaushalt 2019 eine leichte Verschlechterung von 6.200 €. Das liegt
hauptsächlich an den deutlich gestiegenen Umlageverpflichtungen für die Kreis-
und Amtsumlage aufgrund der erhöhten Steuerkraft des Vorjahres.
Wie bereits im Vorjahr weist der
Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Haushaltsausgleich
ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt von 38.000 € planerisch
erforderlich.
Im Vermögenshaushalt
sind investive Maßnahmen in einer Größenordnung von 55.900 € veranschlagt
worden.
Eine Einzelübersicht kann der Seite 18 des
Haushaltsentwurfs entnommen werden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung
2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf