Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Wisch mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.319.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 56.900 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 41.500 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 8.300
€ gesunken.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Wisch nicht verändert.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf
: