Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/059/2019
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.054.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 141.600 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist nicht vorgesehen.

 

Der Stellenplan weist 12,57 Stellen aus.

 

Als Beschlussempfehlung des Hauptausschusses werden die Hebesätze für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 390 % für die Grundsteuer A, 420 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Demnach würde sich der Hebesatz für die Grundsteuer B um 30 Prozentpunkte erhöhen. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 0500: Hochzeiten am Strand

Die Anzahl der Trauungen am Strand sollen deutlich reduziert werden. Entsprechend wurden die Einnahmen von bisher 100.000 € nunmehr mit 60.000 € angesetzt.

 

UAB 1300: Feuerwehr

Für Pflasterarbeiten des Parkplatzes der Freiwilligen Feuerwehr sind zusätzliche Unterhaltungskosten von 12.000 € berücksichtigt.

 

UAB 2000: Schulverwaltung:

Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben in einer Größenordnung von 152.900 € aus.. Im Vergleich zum Vorjahresansatz bedeutet dieses eine Kostenreduzierung von insgesamt 8.700 €. Deutlich mehr Grundschüler besuchen die Grundschule in Laboe, welches bereits mit dem Nachtragshaushalt 2019 berücksichtigt worden ist. Dafür reduziert sich der Betrag der Schulverbandsumlage für die Dörfergemeinschaftsschule in Probsteierhagen, da dort weniger Grundschüler/innen beschult werden. Nach bisherigen Abrechnungen sind die Aufwendungen für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen leicht rückläufig.

 

UAB 4640: Kindergarten:

Erhebliche Mehrbelastungen weist der Unterabschnitt 4640: Kindergarten aus. Die Einnahmen sind auf gleichbleibendem Niveau des Vorjahres eingestellt. Allerdings erhöhen sich deutlich die Personalausgaben. Hier waren Anpassungen der Eingruppierungen zwingend erforderlich. In der Gesamtsumme weist der Unterabschnitt 4640 einen Zuschussbedarf von 257.400 € aus. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2018 eine Mehrbelastung von rund 114.000 € !!. Die bevorstehende KiTa-Reform zum 01.08.2020 könnte die Situation noch verschärfen. Aufgrund erheblicher Rechtsunsicherheiten sind die möglichen Auswirkungen der KiTa-Reform im vorliegenden Haushaltsentwurf noch unberücksichtigt geblieben.

 

 

UAB 6100: Ortsplanung:

Für das Planverfahren um den B-Plan 16 sind bei der Haushaltsstelle 6100.65000 Haushaltsmittel von 20.000 € bereitgestellt. Eine Kostenerstattung erfolgt wohl erst in späteren Jahren.

 

UAB 6300: Gemeindestraßen

Die Straßenunterhaltungskosten haben sich mit einem Haushaltsansatz von 15.000 € um rund 10.000 € erhöht. Unter Inanspruchnahme eines Gutachters sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen geplant.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Der Unterabschnitt 9000 weist in der Gesamtsumme einen Überschuss von 704.100 € aus. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2019 eine Verbesserung von 40.200 €, wobei die Erhöhung bei der Grundsteuer B hier schon enthalten ist.. Zu berücksichtigen ist, dass eine Übernachtungsabgabe erstmalig im UAB 9000 erhoben wird und mit 30.000 € etatisiert ist. Die Gemeinde Stein kann also nicht aus der an sich erhöhten  Finanzausgleichsmasse in Form von gestiegenen Schlüsselzuweisungen profitieren. Der Grund hierfür liegt an dem deutlichen Einwohnerrückgang von 14 Personen.

 

Aufgrund der dargestellten erheblichen Belastungen weist der Verwaltungshaushalt der Gemeinde Stein für das Haushaltsjahr 2020 keinen freien Finanzspielraum aus. Ganz im Gegenteil, ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit aus der allgemeinen Rücklage von 38.800 € möglich.

 

Im Vermögenshaushalt sind hauptsächlich 25.000 € für die Neuanlage des Spielplatzes Uferkoppel und 15.000 € für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle am Dorfplatz vorgesehen. Beide Maßnahmen werden bezuschusst.

 

Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes und zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 65.300 € planerisch erforderlich.

 

 

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.