Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofweg und westlich der Strandstraße"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/458/2019
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Schulverband ist mit der Bitte um Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer neuen Sporthalle an die Gemeinde Schönberg herangetreten, da die Sanierung der alten Sporthalle aus Kostengründen nicht sinnvoll wäre. Daraufhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 06.06.2019 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Da in diesem Zusammenhang auch der F-Plan zu ändern ist, wurde auch für diesen ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 22.07.2019 bis 02.08.2019 durchgeführt. Die vorzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 08.07.2019 eingeleitet. Es wurde um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 19.08.2019 gebeten.

 

Es wird nun empfohlen, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen sind sodann für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf die Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Rechtsplan

-       Begründung

-       Umweltbericht (inkl. Anlage der Biotoptypen)


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofweg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss).

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und während dieser Zeit auch im Internet auf der Seite des Amtes Probstei (www.amt-probstei.de) zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.