Sachverhalt:
Die Landrätin des Kreises Plön hatte Herrn
Wirtschaftsprüfer Michael H. Kaden – Baltic Revisions- und Treuhand GmbH mit
Sitz in Kiel – den Auftrag erteilt, beim Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein die Jahresabschlussprüfung nach § 10
Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2018
vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 29.10.2019 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 26.09.2019 zusammen mit einem Vorab-Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Nachdem der Betriebszweig Abwasserbeseitigung beim Ortsentwässerungsbetrieb über mehrere Jahre hinweg stets ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis aufwies (u.a. auch aufgrund der Inanspruchnahme einer Gebührenausgleichsrückstellung) und im Jahr 2017 mit einem Jahresverlust abschloss, erbrachte der Jahresabschluss 2018 einen Bilanzgewinn von 123.235,33 EUR bzw. – nach Abzug des Verlustvortrages 2017 i.H.v. 95.989,43 EUR – einen dann noch verbleibenden Gewinn von 27.245,90 EUR.
Die Rücklagenposition
„Empfangene Beiträge Nutzungsberechtigter“ (Stand 31.12.2017: 2.861.689,15 EUR)
wurde - wie in der Gemeindevertretung am 25. September 2018 beschlossen – erstmalig
schrittweise für die Jahre 2016 und 2017 mit je 49.282,06 EUR und für das Jahr
2018 mit 49.507,22 EUR aufgelöst.
Weiterhin
sind auch die Aufwendungen und zwar in einem Umfang von 55.399,59 EUR gesunken.
Ursächlich hierfür war zunächst ein Minderbedarf bei den Kosten für
Phosphatfällung sowie den Unterhaltungskosten für Kanalnetz. Erfreulicherweise
sind auch gegenüber 2017 geringere Abschreibungen zu verzeichnen gewesen.
Ausschlaggebend hierfür war vor allem der Fortfall von Abschreibungen auf
einige „Altanlagen“. In 2019 wird nach den vorliegenden Vorausberechnungen
wieder eine in etwa gleiche Abschreibungssumme wie 2018 zu verzeichnen sein, da
dann einige abschreibungsintensive Anlagegüter vollständig abgeschrieben sein
werden und die Neuabschreibungen, die ab 2019 aus den derzeit noch im Bau
befindlichen Anlagen resultieren werden, kompensieren wird.
Die in die Kläranlage
Schönberg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr aus dem Gemeindegebiet Schönberg
eingeleitete Schmutzwassermenge hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht
erhöht (+ 5.577 m3); Die aus den angeschlossenen Umlandgemeinden
eingeleitete Schmutzwassermenge veränderte sich im Vergleich zu 2017 um - 1.671
m³. Nicht zuletzt im Hinblick auf die gegenwärtige und geplante bauliche
Entwicklung im gesamten Einleitungsgebiet ist jedoch in näherer Zukunft wieder
ein Anstieg der zu bearbeitenden Schmutzwassermenge zu erwarten.
Die Abwassergebühren im
Jahr 2018 wurden in Höhe von 3,31 EUR pro Kubikmeter nach der Schönberger
Abwasserabgabensatzung vom 03.12.2001, 5. Nachtrag, erhoben. Die
Gemeindevertretung hat der Abgabenkalkulation für die Erhebungszeiträume 2019 -
2020 in ihrer Sitzung am 25.09.2018 zugestimmt; demnach wird ab 2019 eine
Benutzungsgebühr von 3,30 EUR/ m³ und eine Grundgebühr jährlich von 110,40
EUR/Wasserzähler bis 3.582,80
EUR/Wasserzähler gestaffelt nach Zählergröße erhoben.
Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil, wobei sich die Bilanzsumme um 1,46 % von 18.187.688,44 EUR per 31.12.2017 auf nunmehr 17.925.824,19 per 31.12.2018 verringerte.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf
47,80 % und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr wesentlich um – 14,37
%-Punkte durch die Umgliederung der empfangenen Beiträge Nutzungsberechtigter verändert.
Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden gebildet durch das Stammkapital in
Höhe von 6.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und Bilanzgewinn.
Die Auszahlungen
für die Investitionsmaßnahmen im Jahr 2018 entfielen im Wesentlichen auf
§
Faulturm, nachträgliche Anschaffungskosten sowie nachträgliche
Herstellungskosten für das Prozessleitsystem
§
Pumpstation Weißdornweg und Stromanschluss für die Pumpstation
Kapellenweg
§
Verteilungsanlagen, insbesondere Regenwasserkanäle
§
Erwerb Teleskoplader und PKW-Anhänger
§
sowie auf die Ergänzung der sonstigen Betriebsausstattung
Die entsprechenden Zugänge von 210.459,28 EUR lagen
betragsmäßig unter der Summe der zu verbuchenden Abschreibungen, so dass sich
mithin das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2017 per Saldo um 347.597,55 EUR
(bzw. 1,96 %) auf 17.728.926,82 EUR per 31.12.2018 verringert hat.
Das langfristig zu nutzende Anlagevermögen ist
weitestgehend durch langfristiges Kapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der
Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt, wobei auf die Kreditaufnahme in Höhe
von 593.000,00 EUR aus der resultierende Kreditermächtigung des
Wirtschaftsplanes 2017 hingewiesen sei
Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
vom 29.10.2019 zum Jahresabschluss 2018 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes
geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 26.11.2019 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2018 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2018 des
Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Jahresabschluss 2018 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von
17.925.824,19 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.
3.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018, die mit
einem Jahresgewinn in Höhe von 123.235,33 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe
von 27.245,90 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der Jahresgewinn 2018 in Höhe von 123.235,33 EUR wird auf die neue Rechnung
vorgetragen.