Vorlage
LABOE/IV/360/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Seit mehreren Jahren hat sich die Surfschule „Surfer´s Paradise“ unterhalb des Ehrenmals zu einem professionellen Anlaufpunkt für Surf- und Kite-Interessierte entwickelt. Nach Angaben des Betreibers verfügen die Trainerinnen und Trainer der Schule über die erforderliche Ausbildung, Erste-Hilfe-Schulungen und geographische Kenntnisse des Reviers, um geordnete und sichere  Kurse anbieten zu können.

 

Es ist in den jedoch vermehrt zu beobachten, dass einzelne Personen und Gruppen im Internet (Facebook, Instagram usw.) Kurse an der Baggerrinne anbieten. Zu angekündigten Terminen wird ein Treffpunkt vereinbart und mit der „Schulung“ begonnen. Nach den Erfahrungen und Beobachtungen des Betreibers der Surfschule treten folgende Probleme auf:

 

  1. Die „Trainer“ sind zumeist nicht ausgebildet, verfügen über keine Erste-Hilfe-Ausrüstung und kennen das Revier oft nicht.

 

  1. Bei Störungen des Badebetriebes oder anderen gefährlichen Situationen durch die Tätigkeit der „Internet“-Schulen wird zumeist  vermutet, die Surfschule in Laboe habe diese Situationen zu verantworten.

 

 

Es wird daher vorgeschlagen, ein Verbot dieser unangemeldeten privaten Segel-/Surf-/Kite-Kurse via Internetaufruf/über soziale Medien am Laboer Strand auszusprechen und nach Inkrafttreten entsprechende Schilder aufzustellen. Der Landesbetrieb für Küstenschutz (LKN-SH) unterstützt die Maßnahme auch im Sinne des Schutzes der Laboer Surfschule. Das Umweltamt des Kreises Plön ist unterrichtet worden, m.d.B. um Prüfung, ob der vorgesehenen Regelung die Zustimmung erteilt werden kann.

 

Bevor jedoch die vorgeschlagene Regelung für sich allein in das Verfahren gegeben wird, möchte ich zunächst die geltende Satzung aus dem Jahre 2004 einschließlich der  ersten Änderung von 2019 mit der Bitte um Prüfung übersenden, ob weitere Änderungswünsche aus Sicht der Fraktionen bestehen, die in ein anstehendes Verfahren mit eingebracht werden sollten. Falls es weitere Änderungswünsche gibt, könnte erwogen werden, eine komplette Neufassung der Satzung zu erstellen und vorzulegen.