Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Satzung vom 10.11.2010 über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/450/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haupt – und Finanzausschuss hat bereits in seinen Sitzungen am 04. September 2018 und 13. November 2018 (siehe SCHÖN/BV/281/2018) über die Änderung der Tourismusabgabesatzung beraten. Demnach soll in den Veröffentlichungen, Druckerzeugnissen, Abgabenbescheiden und Schriftsätzen nicht mehr die Bezeichnung „Fremdenverkehrsabgabe“ sondern  „Tourismusabgabe“ verwendet werden. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde die Umsetzung auf das Jahr 2019 verschoben. Diese Änderungen der §§ 1 Abs. 2 und 9 Abs. 1 werden nunmehr im beiliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung berücksichtigt.

 

Rechtsgrundlage für diese Satzung ist – neben der Gemeindeordnung- insbesondere das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Im § 1 Absatz 3 der gemeindlichen Abgabensatzung wird auf § 10 Abs. 5 Satz 1 KAG verwiesen. Nach Änderung des Kommunalabgabengesetzes wäre nunmehr jedoch auf § 10 Abs. 6 Satz 1 KAG Bezug zu nehmen. Auch diese redaktionelle Änderung vollzieht der beigefügte Entwurf der 3. Änderungssatzung.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung vom 10.11.2010über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Schönberg/Holstein

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur 3. Änderung der Satzung vom 10.11.2010 über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Schönberg/Holstein gemäß Entwurf zu beschließen.