Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 über
die Änderungsentwürfe der Betriebssatzungen der Eigenbetriebe, die mit Vorlage
SCHÖN/BV/444/2019 übermittelt worden sind, beraten und der Gemeindevertretung
mehrheitlich den anliegenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung empfohlen.
Das Datum des Inkrafttretens muss durch die Gemeindevertretung noch
festgelegt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass vor Inkrafttreten die
Hauptsatzung überarbeitet werden muss und auch das Auswahlverfahren für die
Stelle der Werkleiterin oder des Werkleiters abgeschlossen sein sollte. Hierzu
muss der Stellenausschreibungstext erst noch beschlossen und dann mit einer
angemessenen Bewerbungsfrist veröffentlicht werden, und ein entsprechender
Zeitrahmen für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens mit Vorauswahl durch
den Haupt- und Finanzausschuss und abschließender Entscheidung durch die
Gemeindevertretung einkalkuliert werden. Ein Inkrafttreten vor dem 01.04.2020,
möglicherweise sogar eher vor dem 01.05.2020, wird verwaltungsseitig unter den
genannten Voraussetzungen nicht als realistisch angesehen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg/Holstein
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg /Holstein gemäß Entwurf. Die Satzung tritt am ______________ in Kraft.