Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2019
Vorlage
LUTTE/BV/038/2019
Aktenzeichen
II.910.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 580.300 € und Ausgaben in Höhe von 629.800 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 62.900 € um 13.400 € auf nunmehr 49.500 € verringert.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 48.500 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 27.500 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 2.000 EUR gestiegen.

Die mit dem Ursprungshaushalt festgesetzte und durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigte Kreditaufnahme von 25.500 € ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Lutterbek nicht.

 

Insofern unterliegt der vorliegende Nachtragshaushaltsplan auch nicht der Genehmigungspflicht.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2019 ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht verwiesen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.