Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Lutterbek mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 580.300 € und Ausgaben in Höhe von 629.800 € aus. Der
Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein
Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 62.900
€ um 13.400 € auf nunmehr 49.500 € verringert.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 48.500 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 27.500 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 2.000
EUR gestiegen.
Die mit dem Ursprungshaushalt festgesetzte
und durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigte Kreditaufnahme von 25.500 €
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Lutterbek
nicht.
Insofern unterliegt der vorliegende
Nachtragshaushaltsplan auch nicht der Genehmigungspflicht.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden
Nachtragshaushaltsentwurf 2019 ergeben sich aus dem sehr umfangreich
dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle
auf diesen Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.