Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Stein mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.034.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 215.200 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 127.400 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 95.400
EUR gestiegen. Die mit dem Ursprungshaushaltsplan 2019 vorgesehene Kreditaufnahme 27.200 € kann aufgrund der
sehr erfreulichen Haushaltsentwicklung entfallen.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Stein nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.