Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Brodersdorf mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 518.900 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 213.500 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt,
weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 213.500 EUR
aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 147.000 EUR gestiegen.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Brodersdorf
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit
dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.