Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 der Gemeinde Brodersdorf
Vorlage
BRODE/BV/031/2019
Aktenzeichen
II.910.02.04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Brodersdorf mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 518.900 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 213.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 213.500 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 147.000 EUR gestiegen.

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Brodersdorf nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.