Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "südlich der Straße Am Wulfsbarg, westlich der Strandstraße und nördlich der Dorfstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
STAKE/BV/045/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stakendorf hat ein Innenbereichsgutachten erstellt mit dem Ergebnis, dass der Bedarf an Wohnbauflächen nicht ausreichend durch eine Verdichtung des Innenbereichs gedeckt werden kann. Die noch vorhandenen Potentiale im Innenbereich sind mittel- bis langfristig nicht verfügbar, sodass die Gemeinde beabsichtigt, ein kleines Wohnbaugebiet unmittelbar südlich angrenzend an die Bebauung der Straße Am Wulfsbarg und westlich angrenzend an der Bebauung der Strandstraße auszuweisen. Es ist zwar erst im April diesen Jahres der Bebauungsplan Nr. 4 mit der Ausweisung eines Wohnbaugebietes für 7 Wohnhäuser rechtskräftig geworden, der Grundstückseigentümer beabsichtigt jedoch, die Wohnhäuser selbst zu bauen, im Eigentum zu behalten und zu vermieten. Das neu geplante Wohngebiet soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit bieten, ein eigenes Wohnhaus zu bauen. Hierfür gibt es auch einen Bedarf aus dem Ort, der jetzt nicht gedeckt werden kann.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann gemäß § 13 b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Gemeinde kann dementsprechend auf die Erstellung eines Umweltberichts und auf den Verfahrensschritt der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichten. Auch muss kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden, der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes durch eine Anpassung berichtigt. 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet „südlich der Straße am Wulfsbarg, westlich der Strandstraße und nördlich der Dorfstraße“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren soll nach § 13 b Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro Blank, Herrn Blank, und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Alse, Herrn Dr. Liedl, erteilt.