Betreff
Information zum Entwurf der Neufassung des Kindertagesstättengesetzes für Schleswig-Holstein
Vorlage
SCHÖN/IV/434/2019
Aktenzeichen
III.4-4640
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Bekanntlich hat die Landesregierung dem vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) eingebrachten Entwurf eines KiTa-Reform-Gesetzes am 04.06.2019 zugestimmt. Der Gesetzentwurf befindet sich nun in der Verbändeanhörung und wird dann nach der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

 

Naturgemäß ist davon auszugehen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf noch Veränderungen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen erfahren wird. Da jedoch nicht damit zu rechnen ist, dass sich die ihm innewohnende grundsätzliche Tendenz verändern wird, sollen dem Sozialausschuss schon zum jetzigen Zeitpunkt einige grundlegende Informationen, insbesondere im Zusammenhang mit der künftig geplanten Finanzierung von Kindertagesstätten und der Kindertagespflege, geben werden.

 

Um die notwendigen Daten zu gewinnen, haben die Mitarbeiter der Amtsverwaltung, Herr Gerlach und Herr Dräbing umfangreiche Auswertungen erstellt, deren Ergebnisse und insbesondere die potentiellen finanziellen Auswirkungen sind in einer Zusammenfassung dieser Vorlage beigefügt. Weiter Informationen werden in der Sitzung gegeben.

 

Die Komplexität der Materie führt trotz des Bemühens, diese Informationen auf das für die gemeindlichen Entscheidungsgremien Unerlässliche zu beschränken zu einer sehr umfangreichen Ausarbeitung, der die Kernaussagen zur Finanzierung in Übersichten beigefügt wurden. Die bedeutsamste Übersicht ergibt sich aus dem „Finanztableau im Vergleich", das auf den Seiten 40 bis 41 der angehängten Datei enthalten ist.

 

Betrachtet man die zukünftige Finanzierungsstruktur, kann festgestellt werden, dass es innerhalb des Amtes Probstei – zumindest nach den gegenwärtigen Erkenntnissen - sowohl Gewinner als auch Verlierer der Reform geben wird. Insbesondere für Standortgemeinden und den Schulverband Probstei, die eigene Einrichtungen betreiben, hat das angestrebte Reformgesetz erheblich größere Auswirkungen als für reine Wohngemeinden.

 

Im Saldo, also über alle Gemeinden gemittelt, werden nach der Prognose jedoch Mehraufwendungen in Höhe von rund 357.000,00 EUR auf die Gemeinden des Amtes Probstei zukommen. Davon entfallen rd. 57.000,00 € auf die Gemeinde Schönberg.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Bewertung des Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz)