Sachverhalt:
Die Gemeinde Bendfeld hat zum 01.05.2018 die Einführung
einer Straßenreinigungsgebühr beschlossen, um damit die Kosten des
Winterdienstes zu decken.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Bendfeld einen
anderen Anbieter für den Winterdienst gefunden, wodurch sich die Konditionen
soweit geändert haben, dass eine Neukalkulation rückwirkend zum 01.01.2019
sinnvoll erscheint. Die grundsätzlichen Parameter der Kalkulation hinsichtlich
des Bedarfes/des Umfanges des Winterdienstes haben sich nicht geändert, so dass
die Neukalkulation nur Bezug nimmt auf folgenden Veränderungen:
Die Anzahl der
gesamten Gebühreneinheiten:
In der
Ursprungskalkulation 2786 m, in der Veranlagung 3252 m
Die Grundkosten
des Winterdienstes:
In der
Ursprungskalkulation 4760,00 €uro, aktuell vorliegende Werte 595,00 €uro
Die gesondert
abgerechneten Kosten des Winterdienstes:
In der
Ursprungskalkulation 3120,00 €uro, aktuell vorliegende Werte 2190,00 €uro
Des Weiteren
ergibt sich aus dem Veranlagungsjahr 2018 eine Gebührenüberhang von 107,89 €uro. Da der Winter 2018/2019 äußerst milde war, wurden
bereits für 2019 Minderungen von 680,47 €uro in die Kalkulation eingerechnet.
Gemäß
anliegender Kalkulation würde sich ab 01.01.2019 ein neuer Gebührensatz von 94
Cent pro Gebühreneinheit ergeben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Nachkalkulation
Anlage 2: Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfliehlt der Gemeindevertretung:
1) Die in Anlage vorliegende Gebührenkalkulation für die Gebührenerhebung für Straßenreinigung in Form von Winterdienst in der Gemeinde Bendfeld zuzustimmen
2) Den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung gemäß anliegendem Entwurf zu beschließen.
Die Gemeindevertretung Bendfeld beschließt:
1) Die in Anlage vorliegende Gebührenkalkulation für die Gebührenerhebung für Straßenreinigung in Form von Winterdienst in der Gemeinde Bendfeld
2) den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung gemäß anliegendem Entwurf.