Sachverhalt:
Die Gemeinde Prasdorf betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach
§ 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 60,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,13 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2017 bis 2019 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2019.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020, also nur für ein Jahr
erstellt worden.
Die Gemeinde Prasdorf wird mit erheblichen
finanziellen Mitteln ihr Abwassernetz umfassend sanieren, was sich dann
natürlich auf die Gebührenhöhe auswirken wird. Derzeit besteht aber eine große
Planungsunsicherheit, die einen längeren Kalkulationszeitraum nicht zulässt.
Als Grundlage des Sanierungskonzeptes hat die
Gemeinde Prasdorf ein Kanalkataster erstellen lassen, welches Gesamtkosten von
78.521,92 € verursacht hat. Eine Abschreibung unter Berücksichtigung der
Aufteilung nach Schmutz- und Regenwasser erfolgt ab 01.06.2019 mit einer
Abschreibungsdauer von 15 Jahren.
In der beigefügten Gebührenkalkulation ist
dies berücksichtigt worden.
Danach ergibt sich bei einer unveränderten
Grundgebühr von 60,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020
mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,20
€/m³.
Der Satzung zur 6. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Prasdorf wird zugestimmt.