Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Stakendorf mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 793.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 246.300 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt,
weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 122.000 EUR
aus.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Stakendorf
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf