Sachverhalt:
Im Wochenendhausgebiet Pülsen wurden in den
letzten Jahrzehnten schleichend immer mehr Wochenendhäuser als Dauerwohnsitz
genutzt. Das Dauerwohnen ist in Wochenendhausgebieten jedoch unzulässig, die
Bauaufsicht des Kreises Plön hat zwischenzeitlich bereits mehrere
Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Es hat sich daraufhin eine Initiative
gebildet mit dem Ziel, die Gemeinde zu bitten, das Wochenendhausgebiet zu einem
allgemeinen Wohngebiet umzuwandeln. Die Bauaufsicht hat daraufhin in Aussicht
gestellt, die bereits laufenden Verfahren zur Nutzungsuntersagung zunächst
ruhen zu lassen, bis die Gemeinde eine Entscheidung getroffen hat, ob der
Bebauungsplan Nr. 1 entsprechend geändert werden soll.
Die Gemeinde Köhn hat sodann beschlossen,
dass die Grundstückseigentümer die Planungskosten für eine solche
Bauleitplanung übernehmen müssten und es sollte über die Einreichung einer
Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde zunächst geklärt werden, ob eine
solche Planung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Nach der Bestätigung der
Initiative, dass die Planungskosten übernommen werden, wurde die
Planungsanzeige mit Schreiben vom 11.04.2018 über den Kreis Plön an die
Landesplanungsbehörde eingereicht.
Die Landesplanungsbehörde hat in einem
Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Köhn, der Verwaltung und dem beauftragten
Städteplaner zunächst erklärt, dass bei einer Umwandlung des
Wochenendhausgebietes in ein Ferienhausgebiet alle vorhandenen Wohneinheiten
auf den landesplanerischen Wohnbauentwicklungsrahmen gemäß dem
Landesentwicklungsplan angerechnet werden und die Gemeinde dementsprechend bis
weit nach 2030 kein weiteres Wohnbaugebiet ausweisen kann.
Im Rahmen einer Eigentümerversammlung wurden
den Grundstückseigentümern die Situation und alle Problematiken, die mit einer
Planung und auch der späteren Umsetzung der Planung zusammenhängen, aufgezeigt.
So müsste nach der Planung für jedes Wochenendhaus, das als Wohnhaus genutzt
werden soll, ein Umnutzungsantrag bei der Bauaufsicht des Kreises Plön gestellt
werden. Da insbesondere die Anforderungen an den Dämm- und Wärmeschutz bei
Wohnhäusern größer ist, kann es sein, dass kostenintensive bauliche
Veränderungen durchgeführt werden müssen, um die Umnutzungsgenehmigung zu
erhalten.
Weiterhin wurde eine Befragung aller
Grundstückseigentümer vorgenommen, ob ihr Gebäude künftig als Wohnhaus,
Ferienhaus oder als Wochenendhaus genutzt und ob der Bebauungsplan geändert
werden soll. Im Ergebnis hat eine weit überwiegende Mehrheit erklärt, ihr
Gebäude als Wohnhaus nutzen zu wollen. Einer Änderung des Bebauungsplanes haben
jedoch auch viele Grundstückseigentümer zugestimmt, die ihr Gebäude auch in der
Zukunft als Wochenendhaus nutzen wollen. Aufgrund des Bestandsschutzes der
Baugenehmigung wäre das auch durchaus zulässig.
Bevor es nun zu einer abschließenden
Entscheidung durch die Gemeindevertretung kommen sollte, sollte es vor dem
Hintergrund des in Aufstellung befindlichen neuen Landesentwicklungsplanes noch
ein weiteres Gespräch mit Vertretern des Kreises und der Landesplanungsbehörde
geben. In diesem Gespräch hat die Landesplanungsbehörde dann in Aussicht
gestellt, dass die bereits seit vielen Jahren vorhandenen Dauerwohnnutzungen in
dem Wochenendhausgebiet nicht auf den landesplanerischen
Wohnbauentwicklungsrahmen der Gemeinde angerechnet werden. In Konsequenz
bedeutet das, dass nach einer Umwandlung des Wochenendhausgebietes in ein
allgemeines Wohngebiet noch ein ausreichend großes Wohnbauentwicklungspotential für die
Ausweisung eines kleinen Neubaugebietes von 8 – 10 Wohneinheiten vorhanden
ist.
Mit dem vorstehenden Sachverhalt wird nun
empfohlen, das Planverfahren zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 zur Umwandlung des Wochenendhausgebietes in ein allgemeines Wohngebiet auch
formell einzuleiten und dazu den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Anlagenverzeichnis:
1 Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
- Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 für das Gebiet „Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenweg und östlich
der Bebauung Wiesenhof“ zu fassen.
- Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem
Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen
Leistungen dem Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt.
- Alle mit der Planung in Zusammenhang stehenden Kosten sind der
Gemeinde von der Initiative Wochenendhausgebiet Pülsen zu erstatten.