Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der Altlastenverdachtsfläche für das Gebiet "zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/430/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes „Große Mühlenstraße 43-45“ hat bereits mit Schreiben vom 21.03.2017 beantragt, die Kennzeichnung seines Grundstückes als Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein könne, aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönberg herauszunehmen. Es wurde vom Grundstückeigentümer ein Bodengutachten angefertigt mit dem Ergebnis, dass der Boden unbelastet ist. Vom Kreis Plön wurde aufgrund des Bodengutachtens die Fläche bereits aus dem Altlastenkataster herausgenommen.

 

Da mit der Änderung des Flächennutzungsplanes lediglich die Altlastenverdachtsfläche herausgenommen werden soll, kann das Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes werden durch diese Änderung nicht berührt.

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, dem vorliegenden Planentwurf zuzustimmen und zur Offenlegung zu bestimmen.


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung

Verfügung Kreis Plön


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der Altlastenverdachtsfläche für das Gebiet „zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss). Das Verfahren ist als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der Altlastenverdachtsfläche für das Gebiet „zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsschluss). Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.