Betreff
Beratung und beschlussfassung über die Aufstellung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/032/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wisch hat in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom – Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ gefasst. Aufgrund der fehlenden Planungsziele wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2015 ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst. Der ursprüngliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1969. Da erhebliche Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan in diesem Gebiet bestehen, ist anzunehmen, dass der B-Plan funktionslos und somit nicht mehr anwendbar geworden ist. Aus diesem Grunde kann es keine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 geben, sondern es wird eine Neufassung aufgestellt. Die Neufassung beinhaltet im gleichen Zuge, dass die bereits bestehende 2. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1991 aufgehoben wird.

 

Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde am 17.02.2016 in Form einer Informationsveranstaltung im Dörpshuus / Feuerwehrgerätehaus durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs.1 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 15.08.2017 eingeleitet. Es wurde um eine Stellungnahme bis 18.09.2017 gebeten.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.04.2019 wurde der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch wurde durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Amtsverwaltung Probstei, so wie Bereitstellung auf der Internetseite des Amtes Probstei in dem Zeitraum vom 15.04.2019 bis 17.05.2019 durchgeführt. Dies wurde am 05.04.2019 im Probsteier Herold bekannt gegeben. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 12.04.2019 eingeleitet. Es wurde um eine Stellungnahme bis 17.05.2019 gebeten.

 

Aufgrund der Anregungen im Beteiligungsverfahren wurde der Bebauungsplan geändert und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.06.2019 nach § 4a Abs. 3 S.2 Baugesetzbuch zur erneuten Offenlegung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Amtsverwaltung Probstei, so wie Bereitstellung auf der Internetseite des Amtes Probstei in dem Zeitraum vom 08.07.2019 bis 19.07.2019 durchgeführt. Die Behördenbeteiligung wurde mit Schreiben vom 28.06.2019 eingeleitet. Es wurde um eine Stellungnahme bis 19.07.2019 gebeten.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet „Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ damit zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung  der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. (Abwägungsbeschluss)

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ (Satzungsbeschluss). Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist im Probsteier Herold durch Bekanntmachung rechtskräftig zu machen.