Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/056/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 18.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde in Form einer Einwohnerversammlung am 22.08.2018 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde mit Schreiben vom 04.09.2018 eingeleitet. Es wurde um eine Stellungnahme bis 08.10.2018 gebeten.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des vorzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ zu beschließen und diesen zur Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen sind sodann für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. (Abwägungsbeschluss)

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.