Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet "westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/051/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 gefasst mit dem Ziel, ein Neubaugebiet beidseitig der Kreisstraße 31 am Ortsausgang Probsteierhagen auszuweisen. Der Geltungsbereich wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.09.2017, nach einem Gespräch mit Vertretern der Landesplanung, des Innenministeriums und des Kreises Plön, auf die Fläche „westlich des Wulfsdorfer Weges und südlich der Schule“ beschränkt.

 

Mit Schreiben vom 12.02.2018 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 Baugesetzbuch eingeleitet und alle Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum  19.03.2018 aufgefordert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde durch eine Einwohnerversammlung am 15.02.2018 durchgeführt.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.04.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgte in der Zeit vom 17.06.2019 bis 19.07.2019. Die Unterlagen wurden auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch mit Schreiben vom 11.06.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen. 

 


Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet „westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang Richtung Tökendorf und südlich der Schule“ zu (Satzungsbeschluss). Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.