Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Probstei ist der Amtsdirektor
verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der
Amtsdirektor seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit
50.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung des Amtsausschusses
als erteilt.
Bis zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind unter Berücksichtigung der
eingerichteten Deckungskreise keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben entstanden.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 50.000 € übersteigen, sind ebenfalls
keine entstanden.
Beschlussvorschlag:
Der
Amtsausschuss nimmt den Bericht des Amtsdirektors über die im 1. Halbjahr 2018
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis.