Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SVW/BV/027/2019
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Probstei-West ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Schulverbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Schulverbandsvertretung als erteilt.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2019 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Darüber hinaus sind auch keine erheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, entstanden.

 

Haushaltsüberschreitungen gibt es lediglich bei den Haushaltsstellen 2110.68000:Abschreibungen und 9100.68100: Auflösen von Beiträgen und Zuschüssen. Diese sind damit begründet, dass die Aufwendungen für die Sanierung der sanitären Einrichtungen sowie die entsprechende Zuschussgewährung nunmehr in der Anlagenbuchführung erfasst worden sind. In der Kameralistik werden diese Positionen aber ergebnisneutral gebucht, so dass hierdurch keine Haushaltsauswirkungen entstehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung nimmt den Bericht des Schulverbandsvorstehers über die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis.