Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
WISCH/BV/030/2019
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wisch ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2019 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 502,33 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 46.896,38 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 502,33 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 46.896,38 € wird die Zustimmung erteilt.