Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Stakendorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Unter Berücksichtigung der eingerichteten
Deckungskreise sind keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, in Höhe von
48.003,92 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung stimmt den im 1. Halbjahr 2019 entstandenen erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 48.003,92 € zu.