Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
KÖHN/BV/039/2019
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Köhn ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, sind in Höhe von 3.882,75 € entstanden. Eine entsprechende Aufstellung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt den im 1. Halbjahr 2019 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.882,75 € zu.