Sachverhalt:
Die Gemeinde Krummbek betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach
§ 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,55 €/m³ Schmutzwasser für den
Kalkulationszeitraum 2017 bis 2019 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet
somit zum 31.12.2019.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Bedingt durch erzielte Gebührenüberschüsse
der Vorjahre, die entsprechend der Vorgaben des KAG gebührenmindernd im
folgenden Kalkulationszeitraum aufzulösen sind, konnte die Verbrauchsgebühr für
den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2019 von 1,89 €/m³ Schmutzwasser auf 1,55
€/m³ Schmutzwasser abgesenkt werden. Diese Gebührenüberschüsse werden zum
31.12.2019 nunmehr vollständig aufgebraucht sein.
Dies führt zwangsläufig wieder zu einem
Anstieg der Schmutzwassergebühr.
Eine weitere Veränderung in der
Gebührenkalkulation ergibt sich aus dem Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über
die überörtliche Prüfung der Jahre 2012 – 2016.
Zur Minderung der Schmutzwassergebühren macht
die Gemeinde Krummbek von der Möglichkeit der Auflösung von vereinnahmten
Anschlussbeiträgen nach § 6 Abs. 2 KAG Gebrauch. Insgesamt sind seinerzeit 330.387
€ vereinnahmt worden. Aufgelöst wurden diese Beträge bislang mit einem
durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2,89 %. Daraus ergab sich ein Betrag
von 9.548 € an Abschreibungen, die nicht durch den Gebührenzahler über die
Gebühr gezahlt werden müssen, da sie bereits durch einmalige Anschlussbeiträge
gezahlt worden sind.
Das Gemeindeprüfungsamt hatte in seinem
Bericht darauf hingewiesen, dass der Beitragssatz der Höhe nach nicht korrekt
ist. Es muss eine gewisse Gewichtung der Abschreibungssätze im Verhältnis zu
den jeweiligen Restbuchwerten erfolgen.
Eine Überprüfung hat ergeben, dass danach
eine Beitragsauflösung nur noch in Höhe von 2,02 % erfolgen darf. Dieses
entspricht künftig einen Betrag von 6.673 € anstelle von 9.548 €. Die Differenz
von 2.875 € muss zusätzlich vom Gebührenzahler aufgebracht werden.
Unter Berücksichtigung der genannten
Veränderungen ergibt sich ab 01.01.2020 eine kostendeckende Verbrauchsgebühr
von 1,99 € je Kubikmeter Schmutzwasser, mithin eine Erhöhung von 44 Cent/m³.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022
mit einer unveränderten Grundgebühr von 120 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,99
€/m³.
Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Krummbek vom 01.01.2017 wird zugestimmt.