Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek vom 01.01.2017 (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
KRUMM/BV/044/2019
Aktenzeichen
II.930.10.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,55 €/m³ Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2019 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2019.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Bedingt durch erzielte Gebührenüberschüsse der Vorjahre, die entsprechend der Vorgaben des KAG gebührenmindernd im folgenden Kalkulationszeitraum aufzulösen sind, konnte die Verbrauchsgebühr für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2019 von 1,89 €/m³ Schmutzwasser auf 1,55 €/m³ Schmutzwasser abgesenkt werden. Diese Gebührenüberschüsse werden zum 31.12.2019 nunmehr vollständig aufgebraucht sein.

Dies führt zwangsläufig wieder zu einem Anstieg der Schmutzwassergebühr.

 

Eine weitere Veränderung in der Gebührenkalkulation ergibt sich aus dem Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung der Jahre 2012 – 2016.

Zur Minderung der Schmutzwassergebühren macht die Gemeinde Krummbek von der Möglichkeit der Auflösung von vereinnahmten Anschlussbeiträgen nach § 6 Abs. 2 KAG Gebrauch. Insgesamt sind seinerzeit 330.387 € vereinnahmt worden. Aufgelöst wurden diese Beträge bislang mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2,89 %. Daraus ergab sich ein Betrag von 9.548 € an Abschreibungen, die nicht durch den Gebührenzahler über die Gebühr gezahlt werden müssen, da sie bereits durch einmalige Anschlussbeiträge gezahlt worden sind.

 

Das Gemeindeprüfungsamt hatte in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass der Beitragssatz der Höhe nach nicht korrekt ist. Es muss eine gewisse Gewichtung der Abschreibungssätze im Verhältnis zu den jeweiligen Restbuchwerten erfolgen.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass danach eine Beitragsauflösung nur noch in Höhe von 2,02 % erfolgen darf. Dieses entspricht künftig einen Betrag von 6.673 € anstelle von 9.548 €. Die Differenz von 2.875 € muss zusätzlich vom Gebührenzahler aufgebracht werden.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Veränderungen ergibt sich ab 01.01.2020 eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 1,99 € je Kubikmeter Schmutzwasser, mithin eine Erhöhung von 44 Cent/m³.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 mit einer unveränderten Grundgebühr von 120 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,99 €/m³.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek vom 01.01.2017 wird zugestimmt.