Betreff
Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/403/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Schönberg ist den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses sowie den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits mit Schreiben vom 30.04.2019 überreicht worden. Nach dieser Jahresrechnung, die nunmehr zur Beratung und Genehmigung ansteht, belief sich im Jahr 2018 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                               10.536.210,11 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                                  1.981.494,71 EUR.

 

Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich 2018 – im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltsplanung – Abschlussverbesserungen ergeben haben, so dass einerseits 50.756,85 EUR der Finanzausgleichsrücklage zugeführt werden konnten und darüber hinaus der Kreditbedarf um 685.300,00 EUR geringer ausfiel als zunächst geplant. Die Abschlussverbesserungen sind im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zu verzeichnen gewesen; Dies wird dadurch deutlich, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 221.915,49 EUR über dem betreffenden Planansatz lag. Nach alledem ließ sich also auch 2018 der Haushaltsausgleich herbeiführen und darüber hinaus ein freier Finanzspielraum in Höhe von 169.289,98 EUR erwirtschaften.

 

 

Nachfolgend zunächst ein Blick auf den Ablauf des Verwaltungshaushaltes:

 

Gegenüber der Haushaltsplanung weist die Jahresrechnung für den Verwaltungshaushalt einen um 221.915,49 EUR günstigeren Verlauf aus. Dies belegt die Tatsache, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt letztlich in einer Größenordnung von 649.415,49 EUR erbracht werden konnte (zum Vergleich Planansatz 2018: 427.500,00 EUR).

 

Zwar waren 2018 im Verwaltungshaushalt auch einige planverschlechternde Faktoren zu verzeichnen, wobei im Wesentlichen auf die Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu verweisen wäre (siehe Blatt 9 der Jahresrechnung sowie Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/402/2019). So waren im zurückliegenden Jahr innerhalb des Verwaltungshaushaltes Überschreitungen in Höhe von 117.290,09 EUR angefallen (wovon aber schon allein 41.547,08 EUR in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gewerbesteuerveranlagungen); Zu nennen wäre diesbezüglich auch die höheren  Schulkostenbeiträge an die Förderzentren (24.818,37 EUR) sowie Mindereinnahmen bei den Gewässerunterhaltungsgebühren (- 45.480,79 EUR), die aufgrund Rechtsprechung im Jahr 2018 nicht erhoben werden konnten. Die Summe der Abschlussverbesserungen überwog allerdings deutlich. In diesem Zusammenhang seien vor allem genannt die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 144.107,69 EUR), den Einkommensteueranteilen ( + 134.965,00 EUR ),  sowie der Zuweisung für kommunale Infrastruktur (49.934,10 EUR). Hinzu kamen dann z.B. höhere Erträge aus den kommunalen Aufwandsteuern (32.590,72 EUR) und vermehrte Einnahmen aus Nachzahlungszinsen (+ 10.786,00 EUR), und vor allem auch ein verminderter Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung (./. 169.795,42 EUR im Vergleich zur Haushaltsplanung).

 

Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.       Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) weisen in der Gesamtsumme (9.213.713,89 EUR) eine saldierte Planabweichung um + 363.713,89 EUR auf. Hierfür maßgeblich waren vor allem die zuvor schon angesprochenen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer, den Einkommensteueranteilen, den kommunalen Aufwandsteuern und aus den Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (vgl. hierzu im Einzelnen auch Seite 91/92 der Jahresrechnung).

 

II.     Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) liegen dagegen – bezogen auf den Gesamthaushalt – mit einer Summe von 400.909,34 EUR um 70.190,66 EUR unter den Planvorgaben. Dies resultiert allein mit ./. 45.480,79 EUR aus den Mindereinnahmen der Gewässerunterhaltungsgebühren, die aufgrund eines Gerichtsurteils nach derzeitiger Gesetzeslage erhoben werden dürfen; eine Änderung des Landeswassergesetzes wird zur Zeit im Landtag beraten. Hinzu kommen geringere Mieteinnahmen (./. 16.400,00 EUR) für Kindertagesstättenräume (korrespondiert mit geringeren Mietzahlungen in diesem Bereich), geringere Erstattungen Dritter im Straßen –und Wegebereich  (- 9.600,00 EUR) und verminderte Erstattungen innerhalb des Gemeindehaushaltes.

 

III.    Bei den sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) mit einem Gesamtbetrag von 921.586,88 EUR ist – gegenüber den Vorgaben des Haushaltsplanes – eine saldierte Mindereinnahme i.H.v. 238.113,12 EUR zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere, dass die Zuführung vom Vermögenshaushalt (./. 225.700,00 EUR, Seite 95) nicht notwendig war. Dieses stützende Zuführung wurde durch die Mehreinnahmen bei den der Gewerbesteuer und den Einkommensteueranteilen entbehrlich. Weiterhin sind bei den Bußgeldern Minderausgaben von saldiert 8.610,54 € - hauptsächlich durch die zeitversetzte Abrechnung der Verwarnungsgelder 2018 aus der Überwachung des ruhenden Verkehrserst im Jahr 2019 zu verzeichnen.

 

IV.   Die Personalkosten sind 2018 in einem Gesamtumfang von 1.259.807,35 EUR entstanden und blieben damit um 34.692,65 € hinter dem bereitgestellten Gesamtvolumen zurück. Zum einen fielen rund 8.000 EUR geringe Beihilfekosten an und zum Anderen konnten rund 16.000 € Personalkosten beim Bauhof durch eine zeitversetzte Einstellung eines Mitarbeiters eingespart werden.

 

V.    Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Geschäftsausgaben, Post- und Fernmeldegebühren, die Schulkostenbeiträge und dergl.) ist im Plan-Ablauf-Vergleich eine saldierte Ergebnisverschlechterung um 17.952,65 EUR zu verzeichnen (bei Gesamtausgaben von 1.893.698,90 EUR). Neben den oben bereits angesprochenen Mehrausgaben bei den Schulkostenbeiträgen (+ 24.818,37 EUR) wirken sich hier zudem auch Einsparungen bei den Mietkosten für Kindertagesstättenräumlichkeiten – wie bereits oben angemerkt von 16.400,00 EUR aus— und Einsparungen bei etlichen Einzelpositionen.

 

VI.   Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) blieben bei einer Gesamtsumme von 2.451.616,37 EUR um 189.137,38 EUR hinter der Planvorgabe (2.640.300,00 EUR) zurück. Ursächlich hierfür waren letztlich die eingangs schon angesprochenen Einsparungen bei den Kosten der Kindertagesbetreuung (vgl. Unterabschnitt 4640, Seite 49), mit einem Anteil von 169.795,42 EUR) aus Vorjahresabrechnungen mehrerer Kindertagesstättenträger resultierten und Minderausgaben für Partnerschaften von 7.004,16 EUR.

 

VII.  Die sonstigen Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 mit einem Gesamtbetrag von 4.931.087,49 EUR verbucht wurden, überstiegen dagegen beim Jahresabschluss den hierfür im Haushaltsplan bereitgestellten Gesamtbetrag, und zwar um 261.287,49 EUR. Dies liegt im Wesentlichen an der höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt (siehe hierzu auch die einleitenden Bemerkungen auf Seite 1 dieser Vorlage sowie die Ausführungen im Anschluss an die nachfolgende Tabelle). Hinzu kommen die Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rd. 41.000,00 EUR für die Gewerbesteuerumlage und die anlässlich der Gewerbesteuerveranlagungen angefallenen Erstattungszinsen (vgl. Seite 93).

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

8.850.000,00 EUR

 

9.213.713,89 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

471.100,00 EUR

400.909,34 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

1.159.700,00 EUR

921.586,88 EUR

 

    Summe

 

10.480.800,00 EUR

 

10.536.210,11 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

1.294.500,00 EUR

 

1.259.807,35 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

1.876.200,00 EUR

1.893.698,90 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

2.640.300,00 EUR

2.451.616,37 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

4.669.800,00 EUR

4.931.087,49 EUR

 

    Summe

 

10.480.800,00 EUR

 

10.536.210,11 EUR

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals das ausgeglichene Jahresergebnis des Verwaltungshaushaltes. Die saldierten Abschlussverbesserungen im Verwaltungshaushalt ermöglichten es dabei, dem Vermögenshaushalt – wie bereits erwähnt – 221.915,49 EUR mehr zuzuführen, als dies ursprünglich geplant war (vgl. HHST 9100.86000, Seite 95, bzw. HHST 9100.30000, Seite 136, mit einem Betrag von jeweils 649.415,49 EUR). Dagegen belief sich die Tilgung von Krediten auf 429.368,66 EUR und die – angesichts der Gewerbesteuermehreinnahmen erfolgte – Zuführung zur Finanzausgleichsrücklage auf 50.756,85 EUR. Vor diesem Hintergrund konnte 2018 mithin ein freier Finanzspielraum von 169.289,98 EUR erwirtschaftet werden.

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2018 auf 1.981.494,71 EUR und lag damit um 759.305,29 EUR unter der per Haushaltssatzung bereitgestellten Gesamtsumme (2.740.800,00 EUR).

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen 2018 beim Feuerlöschwesen (IST-Ausgaben: insgesamt 73.272,15 EUR für den Umbau des Hauses der Sicherheit, sowie für die sonstige Ausrüstung), bei der Gemeindebücherei „Alte Apotheke“ (IST-Ausgaben: zusammen 15.906,88 EUR) für Sanierung und bewegl. Vermögen, bei der Herstellung der Familienzentrums-Räume (IST-Ausgaben: 39.020,96 EUR), bei der Ortsbauplanung (IST-Ausgaben: insgesamt 152.296,99 EUR) für Bauleitplanung und Maßnahmen zur Umsetzung von Ortsentwicklungskonzept, beim Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (IST-Ausgaben: 323.579,16 EUR), bei der systemgerechten Herstellung von 2 Bushaltestellen (IST-Ausgaben: 80.283,66 EUR) sowie beim Grunderwerb (IST-Ausgaben: insgesamt 36.771,67 EUR für den Erwerb einer Ersatz- und Ausgleichsfläche).

 

Für Maßnahmen, die erst 2019 durchgeführt, fertiggestellt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsausgabereste neu gebildet bzw. weiter vorgetragen, und zwar im Wesentlichen für die Baumaßnahmen am Haus der Sicherheit (439.843,66 EUR), für den Bau eines Stuhllagers beim Probstei-Museum (44.102,33 EUR), für Investitionszuschuss an den Schulverband Probstei für den Umbau der Mensa in der OGTS (85.800,00 EUR), für den Bau bzw. die Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen (61.049,07 EUR), für für Maßnahmen zur Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes (253.951,31 EUR), für Straßen- und Wegebau einschl. Bushaltestellen (186.937,18 EUR), sowie für den Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (96.000,00 EUR). Die Auflistung aller in das Jahr 2018 übertragenen Haushaltsausgabereste ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen; Deren Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.475.656,91 EUR, wovon 351.051,78 EUR noch aus Vorjahresabschlüssen resultieren.

In diesem Zusammenhang wurden auch Haushaltseinnahmereste für die Zuweisung der Aktiv-Region und Zuweisung Dritter von zusammen 32.400,00 EUR für die Umbaubaumaßnahme beim Probstei-Museum und für die Kreis-Zuweisung von 68.928,00 EUR für den Umbau der Bushaltestellen gebildet. Die entsprechenden Förderbescheide liegen vor.

Weiterhin wurde für die zurückgestellte Kreditaufnahme ein Haushaltseinnahmerest von 786.900,00 EUR (Haushaltsansatz 2018: 1.472.200,00 EUR, s. HHST 9100.37880, vgl. Seite 136) gebildet.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2018 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 168.679,02 EUR. Dieser Betrag entfällt mit 127.346,89 EUR auf den Verwaltungshaushalt und mit 41.332,13 EUR auf den Vermögenshaushalt. Eine vollständige Auflistung der Kassenreste beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 4 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren beim Jahresabschluss 2018 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 217.434,45 EUR zu verzeichnen (= 1,74 % des Haushaltsvolumens). Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 9) Bezug genommen. Die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/402/2019).

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2018 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2018 ein Schuldenstand von 10.158.265,66 EUR (bzw. – bei einer Einwohnerzahl von 6.464 – i.H.v. 1.571,51 EUR/Ew.). Eine im Jahr 2018 noch zurückgestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 786.900,-- EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten. Der durch die Haushaltssatzung 2018 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite musste dabei im Übrigen in einem Umfang von 685.300,00 EUR nicht ausgeschöpft werden.

 

b)  Der Rücklagenbestand der Gemeinde Schönberg beläuft sich auf insgesamt 112.110,52 EUR (Finanzausgleichsrücklage 2017: 61.353,67 EUR und 2018: 50.756,85 EUR).

 

c)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Schönberg im Jahr 2018 für den Mittagstischfonds, für kulturelle Zwecke und für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr i.H.v. insgesamt 24.038,16 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Schönberg festzustellen.