hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Fa. K&K Projekt UG hat beantragt,
entlang der Bahnstrecke Kiel-Schönberg eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu
errichten und zu betreiben. Die Gemeinde Passade wird gebeten, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes zu schaffen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha und umfasst einen ca. 135 m breiten
Streifen südlich der Bahnlinie Kiel - Schönberg.
Die Umsetzung des Projektes erfordert eine
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Im Rahmen einer Einwohnerversammlung wurde das Projekt mit einem Vorentwurf der
Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern bereits vorgestellt. Die Flächen werden
derzeit noch als Ackerflächen genutzt.
Die Fa. K&K Projekt UG hat erklärt, die
Planungskosten vollumfänglich zu übernehmen, der Gemeinde werden im
Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung keinerlei Kosten entstehen. Die
Planungsleistungen werden für die städtebaulichen Leistungen das Büro für
Architektur und Bauleitplanung aus Wismar und für die naturschutzfachlichen
Leistungen das Landschaftsplanungsbüro Stadt, Land, Fluss aus Rabenhorst
ausführen. Beide Büros haben bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Planung
von Photovoltaikfreilandanlagen. Die Beauftragung erfolgt direkt von der Fa. K&K
Projekt UG. Die Planungshoheit gemäß § 1 Baugesetzbuch bleibt bei der
Gemeinde.
Anlagenverzeichnis:
Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der K 47,
südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Gemeindegrenze
Fiefbergen“ (Aufstellungsbeschluss).
- Der Beauftragung der vorgenannten Planungsbüros durch die Fa.
K&K Projekt UG wird zugestimmt. Die Planungshoheit gemäß § 1
Baugesetzbuch bleibt unabhängig davon bei der Gemeinde Passade.