Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der
Gemeinde Höhndorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 627.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 44.100 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer
A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2018 nicht verändern. Die
Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A = 380%, bei der Grundsteuer B =
425% und bei der Gewerbesteuer = 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Unterabschnitt (UAB) 2000:Schulen
Deutliche Mehrausgaben weist der UAB 2000
aus. Die Gesamtaufwendungen sind mit insgesamt 136.800 € veranschlagt. Diese
liegen somit um 24.800 € über dem Vorjahresniveau. Zwei Schüler/innen besuchen
Grundschulen außerhalb der Grundschule des Schulverbandes Probstei. Hierfür
sind Schulkostenbeiträge von 5.100 € vorgesehen.
Mit erheblichen Mehrkosten muss für das
Heinrich-Heine-Gymnasium gerechnet werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass
die Kosten pro Schüler/in aufgrund erheblicher Sanierungsaufwendungen steigen
werden.
Der Anstieg der Schulverbandsumlage ist auf
die hohen Investitionskosten der letzten Jahre zurückzuführen. Erhöhte Zins-
und Tilgungsleistungen für aufgenommene Kredite, höhere Bewirtschaftungskosten
für Schulneubauten sowie gestiegene Personalkosten für zusätzliches Personal
finden ihren Niederschlag.
UAB 4640: Kindergärten
Die Kostenexplosion bei der Kinderbetreuung
in Kindertagesstätten ist extrem und weitestgehend nicht mehr zu finanzieren.
Innerhalb von 2 Jahren haben sich die Kosten nahezu verdreifacht. Betrugen die
Gesamtaufwendungen des Haushaltsjahres 2016 noch 36.819 €, so werden es im
Haushaltsjahr 2018 mehr als 100.000 € sein. Der Grund hierfür liegt in den sehr
hohen Betreuungskosten von unter Dreijährigen.
Der Haushaltsansatz 2019 wurde mit 90.000 €
festgesetzt. Einerseits wurden mit dem Haushaltsjahr 2018 hohe Vorauszahlungen
geleistet, anderseits sind einige Kinder jetzt 3 Jahre alt geworden. Somit
müsste sich der Gesamtaufwand im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr 2018
wieder etwas nivellieren.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen
Aufgrund der sehr guten Konjunkturlage
steigen die Einnahmen aus Einkommensteueranteilen, der Gewerbesteuer und den
Schlüsselzuweisungen weiter an.
Höhere Einnahmen auf der einen Seite lösen
aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus.
Unterm Strich verbessert sich das Ergebnis
des Unterabschnittes 9000 im Vergleich zum Vorjahr um 23.000 €.
Aufgrund der hohen Kinderbetreuungskosten in
Kindertagesstätten und Schulen kann der Verwaltungshaushalt sowohl des
Haushaltsjahres 2019 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung keinen
freien Finanzspielraum ausweisen. Ein Haushaltsausgleich des
Verwaltungshaushaltes im vorliegenden Haushaltsentwurf 2019 war nur durch eine
Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit aus Rücklagemitteln in Höhe von 21.500
€ möglich.
Im Vermögenshaushalt
sind 1.000 € für laufenden Ergänzungsbedarf der Feuerwehr sowie 7.000 € an
Planungskosten für den Umbau des Dorfgemeinschafts-/FF-Gerätehaus eingestellt.
Somit muss der allgemeinen Rücklage
planerisch insgesamt ein Betrag von 29.500 € entnommen werden.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf