Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Höhndorf
Vorlage
HÖHND/BV/024/2018
Aktenzeichen
II.910.02.07
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Höhndorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 627.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 44.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2018 nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A = 380%, bei der Grundsteuer B = 425% und bei der Gewerbesteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Unterabschnitt (UAB) 2000:Schulen

Deutliche Mehrausgaben weist der UAB 2000 aus. Die Gesamtaufwendungen sind mit insgesamt 136.800 € veranschlagt. Diese liegen somit um 24.800 € über dem Vorjahresniveau. Zwei Schüler/innen besuchen Grundschulen außerhalb der Grundschule des Schulverbandes Probstei. Hierfür sind Schulkostenbeiträge von 5.100 € vorgesehen.

Mit erheblichen Mehrkosten muss für das Heinrich-Heine-Gymnasium gerechnet werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten pro Schüler/in aufgrund erheblicher Sanierungsaufwendungen steigen werden.

Der Anstieg der Schulverbandsumlage ist auf die hohen Investitionskosten der letzten Jahre zurückzuführen. Erhöhte Zins- und Tilgungsleistungen für aufgenommene Kredite, höhere Bewirtschaftungskosten für Schulneubauten sowie gestiegene Personalkosten für zusätzliches Personal finden ihren Niederschlag.

 

UAB 4640: Kindergärten

Die Kostenexplosion bei der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten ist extrem und weitestgehend nicht mehr zu finanzieren. Innerhalb von 2 Jahren haben sich die Kosten nahezu verdreifacht. Betrugen die Gesamtaufwendungen des Haushaltsjahres 2016 noch 36.819 €, so werden es im Haushaltsjahr 2018 mehr als 100.000 € sein. Der Grund hierfür liegt in den sehr hohen Betreuungskosten von unter Dreijährigen.

Der Haushaltsansatz 2019 wurde mit 90.000 € festgesetzt. Einerseits wurden mit dem Haushaltsjahr 2018 hohe Vorauszahlungen geleistet, anderseits sind einige Kinder jetzt 3 Jahre alt geworden. Somit müsste sich der Gesamtaufwand im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr 2018 wieder etwas nivellieren.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen

Aufgrund der sehr guten Konjunkturlage steigen die Einnahmen aus Einkommensteueranteilen, der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen weiter an.

Höhere Einnahmen auf der einen Seite lösen aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus.

Unterm Strich verbessert sich das Ergebnis des Unterabschnittes 9000 im Vergleich zum Vorjahr um 23.000 €.

 

Aufgrund der hohen Kinderbetreuungskosten in Kindertagesstätten und Schulen kann der Verwaltungshaushalt sowohl des Haushaltsjahres 2019 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung keinen freien Finanzspielraum ausweisen. Ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes im vorliegenden Haushaltsentwurf 2019 war nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit aus Rücklagemitteln in Höhe von 21.500 € möglich.

 

Im Vermögenshaushalt sind 1.000 € für laufenden Ergänzungsbedarf der Feuerwehr sowie 7.000 € an Planungskosten für den Umbau des Dorfgemeinschafts-/FF-Gerätehaus eingestellt.

 

Somit muss der allgemeinen Rücklage planerisch insgesamt ein Betrag von 29.500 € entnommen werden.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf