Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der
Gemeinde Köhn mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.256.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 134.000 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer
A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer; Die
Festsetzung entspricht den Landesempfehlungen und der erfolgten Beschlusslage
des Finanzausschusses.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
UAB 2000:Schulen
Der Unterabschnitt 2000 weist
Gesamtaufwendungen in Höhe von 226.800 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr eine
Kostensteigerung von 14.600 €. Die Schulverbandsumlage steigt erwartungsgemäß
aufgrund der sehr hohen Investitionstätigkeiten der vergangenen Jahre deutlich
an.
UAB 4640: Kindergärten
Die Aufwendungen für den UAB 4640 belaufen
sich auf insgesamt 175.100 €. Bereits mit dem Nachtragshaushalt 2018 sind die
Aufwendungen deutlich nach oben angepasst worden. Im Vergleich zum
Rechnungsergebnis 2017 eine Kostensteigerung von unglaublichen 87.800 €. Damit
haben sich die Ausgaben innerhalb von 2 Jahren verdoppelt!
UAB 7010: Regenwasserbeseitigung
Für die Entschlammung des
Regenrückhaltebeckens sind bei der Haushaltsstelle 7010.51000 insgesamt 35.000
€ eingestellt worden.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen
Aufgrund der sehr hohen
Kinderbetreuungskosten in Kindertagesstätten und Schulen, aber auch wegen der
hohen Kosten der Entschlammung des Regenrückhaltebeckens mussten die Hebesätze
für die Realsteuern deutlich angehoben werden. Die Mehreinnahmen belaufen sich
auf rund 39.400 €.
Aufgrund der guten Wirtschaftssituation
sollen auch die Einnahmen aus Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen
weiter steigen.
Erhöhte Einnahmen auf der einen Seite lösen
aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus.
Unterm Strich weist der Verwaltungshaushalt
keinen freien Finanzspielraum aus. Die Steuererhöhungen bewirken, dass die
Einnahmen jetzt gerade ausreichen um die laufenden Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes zu decken. Ein Spielraum für Investitionszwecke ist nicht
gegeben.
Investitionen sind im Vermögenshaushalt in einer Größenordnung von 120.100 € etatisiert,
wobei einige Investitionen zunächst aufgrund der gegenwärtigen Finanzsituation
zurückgestellt worden sind. Für den geplanten Neu-/Umbau der
Feuerwehrgerätehäuser sind zunächst weitere Haushaltsmittel von 100.000 € eingeplant.
Der Ausbau des Fahrradweges nach Bendfeld ist zunächst zurückgestellt. 11.000 €
sind für neue Atemschutzgeräte der Feuerwehr und neue Bereifung eines Fahrzeugs
sowie weitere 7.000 € für den Bau eines neuen Unterstandes für den
Mannschaftsbus der Feuerwehr eingestellt..
Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes
ist eine vollständige Auflösung der allgemeinen Rücklage von 35.100 €
erforderlich. Darüber hinaus kann eine Finanzierung nur durch eine
Kreditaufnahme in Höhe von 80.400 € gewährleistet werden.
Die erfolgte Beschlusslage des Finanzausschusses
vom 04.12.2018 ist bereits berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.