Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der
Gemeinde Krummbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 712.800 € und Ausgaben in Höhe von 785.600 € aus. Das Defizit des
Verwaltungshaushaltes beträgt 72.800 €.
Im
Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 116.100
€ veranschlagt worden.
Als Investitionsmaßnahme ist derzeit die
systemgerechte Herrichtung einer Bushaltestelle geplant. Hierfür sind im
Vermögenshaushalt 50.000 € (3.500 € bereits im Vorjahr finanziert) eingestellt
worden. Für die Erneuerung von 2 Atemschutzgeräten sind 4.000 € etatisiert.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) dargestellt. Aufgrund des defizitären
Haushaltes sind die Hebesätze auf die Mindesthebesätze gem.
Haushaltskonsolidierungserlass angehoben worden.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Der Verwaltungshaushalt weist einen
Sollfehlbetrag von 72.800 € aus. In diesem Betrag enthalten ist jedoch die
Fehlbetragsabdeckung aus dem Nachtragshaushalt 2018 in Höhe von 63.700 €. In
der strukturellen Betrachtung weist der Verwaltungshaushalt ein Defizit von
9.100 € aus. Aufgrund der immensen Kosten der Kinderbetreuung in Kindergärten
und Schulen wird sich dieses mittelfristig nicht großartig ändern.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner
Sitzung am 21.11.2018 bereits intensiv mit dem Haushaltsentwurf 2019
beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist bereits im vorliegenden
Haushaltsentwurf berücksichtigt worden.
Zur Finanzierung der nicht durch Zuschüsse
gedeckten Restkosten der Investitionen des Vermögenshaushaltes
ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 25.400 € planerisch erforderlich. Es ist
geplant hierfür ein Inneres Darlehen aus der vorhandenen Abschreibungsrücklage
der Schmutzwasserbeseitigung aufzunehmen. Die Rückzahlung des zinslosen
Darlehens soll in einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren erfolgen.
Aufgrund des nichtausgeglichenen Haushaltes
bedarf der Gesamtbetrag der geplanten Kreditaufnahmen der Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf