Sachverhalt:
Das Neubaugebiet „Strandstraße“ in Schönberg (B-Plan 48) ist erschlossen.
Alle öffentlichen Flächen wurden übergeben und gewidmet.
Die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine erfolgt z.Zt. bereits in den
Straßen Feldstraße, Graskamp und Kirchkamp (1. Bauabschnitt) sowie Teilen des
Haferganges (2. Bauabschnitt). Diese Straßen sind bereits in dem
Straßenverzeichnis enthalten, welches Anhang zu der bestehenden
Reinigungssatzung ist.
Damit die noch fehlenden Straßen Kethelshufe und Hartigskuhle maschinell
gereinigt werden können, sind diese in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.
Hierfür ist eine Satzungsänderung notwendig, die zum 01.01.2019 in Kraft
treten soll.
Dem Bau- und Verkehrsausschuss wird folgender Beschlussvorschlag
empfohlen:
Anlagenverzeichnis:
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Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg vom 07.08.1995 (10. Nachtrag) gemäß Anlage.