Betreff
10. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schönberg (Straßenreinigungssatzung-StrReinSa)
Vorlage
SCHÖN/BV/338/2018
Aktenzeichen
III.5/675.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Neubaugebiet „Strandstraße“ in Schönberg (B-Plan 48) ist erschlossen. Alle öffentlichen Flächen wurden übergeben und gewidmet.

 

Die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine erfolgt z.Zt. bereits in den Straßen Feldstraße, Graskamp und Kirchkamp (1. Bauabschnitt) sowie Teilen des Haferganges (2. Bauabschnitt). Diese Straßen sind bereits in dem Straßenverzeichnis enthalten, welches Anhang zu der bestehenden Reinigungssatzung ist.

 

Damit die noch fehlenden Straßen Kethelshufe und Hartigskuhle maschinell gereinigt werden können, sind diese in das Straßenverzeichnis  aufzunehmen.

 

Hierfür ist eine Satzungsänderung notwendig, die zum 01.01.2019 in Kraft treten soll.

 

Dem Bau- und Verkehrsausschuss wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Satzungsentwurf

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg vom 07.08.1995 (10. Nachtrag) gemäß Anlage.