Sachverhalt:
Die Landrätin des Kreises Plön hatte Herrn
Wirtschaftsprüfer Michael H. Kaden – Baltic Revisions- und Treuhand GmbH mit
Sitz in Kiel – den Auftrag erteilt, beim Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein die Jahresabschlussprüfung nach § 10
Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2017
vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie ein Mitglied der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 04.10.2018 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 04.09.2018 zusammen mit einem Vorab-Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresfehlbetrag 2017 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 102.136,75 EUR (Vorjahr: 1.821,87 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn aus Vorjahren in Höhe von 6.147,32 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden konnte, so dass danach noch ein Bilanzverlust von 95.989,43 EUR verblieb. Dieser wird auf die neue Rechnung vorgetragen, um ihn dann durch die schrittweise Auflösung der Rücklagenposition „Empfangene Beiträge Nutzungsberechtigter“ auszugleichen, siehe hierzu Kalkulation 2019/2020, SCHÖN/BV/288/2018.
Zum Geschäftsergebnis des Jahres 2017 lässt sich insgesamt feststellen, dass die
Aufwendungen in einem deutlich höheren Umfang gestiegen sind, und zwar um
128.697,99 EUR bzw. 6,62 %. Ursächlich hierfür war zunächst ein Mehrbedarf bei
den Bewirtschaftungskosten, dem Personalaufwand, den Sachverständigenkosten
sowie den Unterhaltungskosten für Gebäude, Anlagen und Kanalnetz. Insbesondere
ist aber auch gegenüber 2016 ein deutlicher Anstieg der Abschreibungen zu
verzeichnen gewesen, und zwar um + 43.037,44 EUR. Ausschlaggebend hierfür war
vor allem, dass der Faulturm (incl. Außenanlage) und der damit zusammenhängende
Maschinentechnik nunmehr für ein volles Kalenderjahr abzuschreiben ist,
gleichzeitig aber eine Kompensation durch den Fortfall von Abschreibungen auf
einige „Altanlagen“ erst 2018 bzw. 2019 eintreten wird. Denn ab 2018/19 wird
nach den vorliegenden Vorausberechnungen wieder eine geringere
Abschreibungssumme als 2017 zu verzeichnen sein, da dann einige
abschreibungsintensive Anlagegüter (z.B. Prozessleitsystem-Technik und auch
etliche Ausrüstungsgegenstände) vollständig abgeschrieben sein werden und die
darauf entfallenden Abschreibungen betragsmäßig deutlich höher waren als die
Neuabschreibungen, die ab 2018/2019 aus den derzeit noch im Bau befindlichen
Anlagen resultieren werden.
Die in die Kläranlage
Schönberg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr aus dem Gemeindegebiet Schönberg
eingeleitete Schmutzwassermenge hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht
erhöht (+ 8.968 m3); Die aus den angeschlossenen Umlandgemeinden
eingeleitete Schmutzwassermenge veränderte sich im Vergleich zu 2016
geringfügig um 312 m³. Nicht zuletzt im Hinblick auf die gegenwärtige und
geplante bauliche Entwicklung im gesamten Einleitungsgebiet ist jedoch in
näherer Zukunft wieder ein Anstieg der zu bearbeitenden Schmutzwassermenge zu
erwarten.
Die Abwassergebühren
werden in Höhe von 3,31 EUR pro Kubikmeter nach der Schönberger
Abwasserabgabensatzung, 5. Nachtrag, erhoben. Die Gemeindevertretung hat der
Abgabenkalkulation für die Erhebungszeiträume 2019 - 2020 in ihrer Sitzung am
25.09.2018 zugestimmt und im Jahr 2018 eine Beitragsauflösung für die
abgelaufenen bzw. auslaufenden Kalkulationszeiträume 2016, 2017 und 2018 in Höhe
von insgesamt 148.071,34 EUR und dann fortlaufend ab 2019 eine regelmäßige
jährliche Auflösung in Höhe von 49.507,22 EUR (2.861.689,15 EUR * 1,73 %)
vornehmen, ließe sich hierdurch einerseits der entstandene Jahresverlust
ausgleichen und zugleich die laufenden Kostensteigerung kompensieren, so dass
es jedenfalls bis 2020 zu keiner Erhöhung der Schönberger Abwassergebühren
kommen müsste.
Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil, wobei sich die Bilanzsumme um 0,32 % von 18.246.653,88 EUR per 31.12.2016 auf nunmehr 18.187.688,44 EUR per 31.12.2017 verringerte.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf
62,17 % und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig (um – 0,28
%-Punkte) verändert. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden gebildet durch
das Stammkapital in Höhe von 6.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und
Bilanzgewinn.
Die Auszahlungen für
Investitionsmaßnahmen im Jahr 2017 entfielen im Wesentlichen auf den Faulturm –
nachträgliche Herstellungskosten insbesondere für die technischen Anlagen
Kessel- und Heizungsanlage, Prozessleitsystem und Schaltanlage -
,Technikgebäude Faulturm, Sanierung RW-Kanal Bahnhofstraße sowie auf die
Ergänzung der sonstigen Betriebsausstattung. Da die entsprechenden Zugänge
betragsmäßig über der Summe der zu verbuchenden Abschreibungen lagen, führte
dies letztlich
dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2016 per Saldo um
57.336,77 EUR
(bzw. 0,32 %) auf 18.076.524,37 EUR per 31.12.2017 erhöht hat. Das langfristig zu nutzende
Anlagevermögen ist im Wesentlichen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital
unter Einbeziehung der Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
vom 04.10.2018 zum Jahresabschluss 2017 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes
geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 16.11.2018 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2017 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2017 des
Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Jahresabschluss 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von
18.187.688,44 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.
3.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017, die mit
einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 102.136,75 EUR bzw. einem Bilanzverlust in
Höhe von 95.989,43 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 102.136,75 EUR wird auf die neue
Rechnung vorgetragen.