Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Wendtorf mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.321.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.891.800 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt,
weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.808.800
EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 17.300 EUR gestiegen.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Wendtorf
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit
dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.