Betreff
Ersatzstandort für wegfallenden Spielplatz im Stakendorfer Tor (Feuerwehr)
Vorlage
SCHÖN/BV/319/2018
Aktenzeichen
III.4-5810
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Schönberg hat in seiner letzten Sitzung am 21.08.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Planungsausschuss bittet den Sozialausschuss, sich intensiv um einen alternativen Standort für den Wegfall des Spielplatzes auf dem Grundstück der Feuerwehr zu bemühen. Die Beratung sollte bereits in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses stattfinden.

 

Auf dem beigefügten Luftbild sind das Feuerwehrgelände und die umliegenden Grundstücke abgebildet. Außerdem wurden die theoretisch als Alternativstandort für den wegfallenden Spielplatz infrage kommenden gemeindeeigenen Flächen markiert und nummeriert. Im Folgenden werden diese Alternativen bewertet:

 

 

  1. Parkstreifen der Feuerwehr im Stakendorf Tor

 

Es wäre theoretisch möglich, statt der Parkplätze für die Feuerwehr entlang des Grundstückes eine schmale Spielfläche herzustellen. Die Feuerwehr Stellplätze müssten dann auf dem öffentlichen Parkplatz zwischen dem Feuerwehrgelände und der Gaststätte Oxyd ausgewiesen werden. Hierzu wäre eine Änderung des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes erforderlich, die mindestens 3-4 Monate Verzögerung und erhebliche zusätzliche Planungskosten zur Folge hätte. Eine sinnvolle und ansprechende Anordnung von Spielgeräten ist hier jedoch nur schwer möglich, die auf dem Spielplatz derzeit vorhandenen Geräte könnten auf dieser Fläche aufgrund der notwendigen Flächen und Sicherheitsabstände nicht platziert werden.

 

Stellungnahme der Feuerwehr:

 

Der Parkstreifen am Stakendorfer Tor kann nicht als Spielplatz genutzt werden. Im B-Plan 10A wurden bewusst Parkplätze für die Einsatzkräfte der Feuerwehr ausgewiesen. Es müssen auf dem eigenen Gelände der Feuerwehr eigentlich 40 Parkplätze vorhanden sein. Die Vorgabe durch die HFUK ist mit dem B-Plan 10A nach Satzungsbeschluss in der Gemeindevertretung am 30.08.2018 erfüllt. Die Parkplätze können auch nicht auf andere Flächen ausgewiesen werden, da die Hilfsfristen für die Einsatzkräfte der Feuerwehr nicht eingehalten werden können.

 

 

  1. Öffentlicher Parkplatz an der Ostseestraße zwischen dem Feuerwehrgelände und der Gaststätte Oxyd

 

Diese Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schönberg. Es könnte deshalb darüber nachgedacht werden die Parkplatzfläche zu Gunsten eines Ersatzspielplatzes zu verkleinern. Der Aufwand hierfür ist jedoch vergleichsweise hoch und damit kostenintensiv, da der Parkplatzbelag entfernt, ein spielplatzgerechter Oberboden eingebracht und die Fläche insgesamt ein befriedigt werden müsste. Außerdem würden öffentliche Parkplätze wegfallen.

 

Im Bebauungsplan Nr.  10a ist die Fläche als „Gemeinschaftsstellplätze“ ausgewiesen. Es sind 24 Stellplätze vorhanden. Für 20 Stellplätze auf dem Parkplatz ist zu Gunsten eines Betriebes eine Baulast sowie ein Wegerecht eingetragen. Die verfügbare Fläche von 4 Stellplätzen ist zu klein, um darauf einen attraktiven Spielplatz zu errichten

 

Stellungnahme Feuerwehr:

 

Der Parkplatz wird durch die Feuerwehr nicht genutzt.

 

  1. Parkplatz am Gelände des Probstei Museums

 

Hier gilt ein ähnlicher Sachverhalt, wie für den unter 2. Beschriebenen gegenüberliegenden Parkplatz. Im Bebauungsplan Nr. 47 ist die Fläche für Stellplätze ausgewiesen. Auf dem Parkplatz sind 12 Stellplätze vorhanden, die auch als notwendige Stellplätze vom Probstei Museum benötigt werden.

 

  1. Gelände des Probstei Museums (Strohfigurenstandort Kreuzung Perserau / Ostseestraße

 

Auf dieser bereits eingefriedigten baumbestandenen Rasenfläche wäre die Anlage eines Spielplatzes möglich. Sinnvoll wäre dabei ein thematischer Bezug der Spielgeräte zum Probstei Museum. Gesicherte Zugänge könnten sowohl von der Perserau als auch von der Ostseestraße geschaffen werden. Im Bebauungsplan Nr. 47 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Baurechtlich wäre es zulässig hier ein Spielplatz zu errichten. Dies müsste allerdings im Detail noch mit dem Kreis Plön geklärt und von dort genehmigt werden. In diesem Verfahren würde die Denkmalbehörde gehört, da es für geschützte Gebäude auch einen Umgebungsschutz gibt. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schönberg und ist dem Verein Probstei Museum e. V. zur Nutzung überlassen.

 

Stellungnahme Probstei Museum e.V.:

 

Der Vorstand des Probstei Museums hat in seiner Sitzung vom 02.07.2018 die Errichtung eines Spielplatzes auf dieser Fläche mit der Begründung abgelehnt, dass die Fläche für Veranstaltungen des Museums benötigt wird.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Luftbild Feuerwehrgelände und Umgebung


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.